Buchhaltung / Rechnungswesen

Unternehmensergebnis

Das Unternehmensergebnis stellt sich allgemein als Differenz zwischen den Aufwendungen und den Erträgen eines Unternehmens dar. Es kann einerseits als Ergebnis vor und nach Steuern sowie zum anderen entweder aus der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) zum Jahresabschluss und/oder aus der betrieblichen Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) abgeleitet werden, und zwar nach folgenden Berechnungen:
in der GuV:
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
+außerordentliches Ergebnis_________________
=Unternehmensergebnis (vor Steuern)
in der KLR:
Betriebsergebnis
+neutrales Ergebnis_______
=Unternehmensergebnis
Erläuterungen zu den jeweiligen Ergebnisarten können unter diesen Begriffen aufgerufen werden.
Das "Unternehmensergebnis vor Steuern" wird nach dem Gesamtkostenverfahren der GuV nach § 275 Abs. 2 Handelsgesetzbuch (HGB) nicht gesondert ausgewiesen. Als "Unternehmensergebnis nach Steuern" gilt allgemein der "Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag ", dargestellt als letzte Position in der GuV sowie nach der Berechnung:
Unternehmensergebnis vor Steuern
./.Steuern vom Einkommen und Ertrag
./. sonstige Steuern__________________
=Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
Ähnlich wie unter Hinzuziehung des Betriebsergebnisses und der weiteren Ergebnisarten kann das Unternehmensergebnis auch zu verschiedenen Bezugsgrößen ins Verhältnis gesetzt werden. Als Bezugsgrößen können im Bauunternehmen dienen:
  • Gesamtleistung,
  • Umsatzerlöse und
  • Anzahl der Arbeitnehmer.
Daraus leitet sich beispielsweise folgende Berechnung ab:
  • Anteil des Unternehmensergebnisses (vor Steuern) an der Gesamtleistung:
Unternehmensergebnis (vor Steuern in €) x100 %=...... %
Gesamtleistung (€)
Im Rahmen des Controllings ist die Betrachtung zwischen den Soll- und Ist-Aussagen von Wichtigkeit. Im Groben lässt sich aus dem Anteil auch ein Vergleich mit der Gewinnrate sowie dem in der Kalkulation angesetzten Prozentsatz von Wagnis und Gewinn (W&G) ableiten.
Das Unternehmensergebnis (vor Steuern) kann selbst auch als Bezugsgröße herangezogen werden, um daraus Anteilsgrößen zu bestimmen. Zum Unternehmensergebnis lassen sich mit verwertbaren Aussagen ins Verhältnis setzen:
  • das Betriebsergebnis,
  • das neutrale Ergebnis und
  • das außerordentliche Ergebnis.
Beispielsweise kann folgende Beziehung bestimmt werden:
Betriebsergebnis_________________ x100 %=...... %
Unternehmensergebnis (vor Steuern)
Wird die Baumaßnahme von mehreren Bauunternehmen als Gesellschafter einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) ausgeführt, dann erfolgt für die ARGE der Ergebnisausweis als "ARGE-Rohergebnis ", dargestellt in der Regel in dem ARGE-Übersichtsblatt. Das ARGE-Rohergebnis schließt neben dem auftragsbezogenen Ergebnis der ARGE im Sinne des Baustellenergebnisses als Betriebsergebnis auch das neutrale Ergebnis der ARGE als Differenz von neutralem Aufwand und neutralen Erträgen ein.
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