Investition/Finanzierung des Baubetriebs

Selbstfinanzierung

Bei der Selbstfinanzierung wird Kapital aus dem Unternehmen selbst bereit gestellt, vorrangig durch einbehaltene Gewinne und Gewinnrücklagen mit Ausweis in der Bilanz. Unterschieden wird noch nach offener und stiller Selbstfinanzierung. Bei der offenen Selbstfinanzierung wird der in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ausgewiesene Gewinn nicht ausgeschüttet, sondern einbehalten (thesauriert). Demgegenüber wird die stille Selbstfinanzierung in der Bilanz nicht offengelegt, sondern wohnt den Bilanzpositionen inne. Die Höhe der stillen Reserven ergibt sich aus der Differenz zwischen Buchwerten und höheren tatsächlichen Werten von Aktivposten in der Bilanz (Unterbewertung von Vermögensgegenständen) oder niedrigeren tatsächlichen Werten der Passivposten in der Bilanz (Überbewertung von Passivposten, z. B. bei den Rückstellungen).
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