Die Innenfinanzierung stellt eine Finanzierung des Bauunternehmens aus eigener Kraft, praktisch eine Selbstfinanzierung, dar. Die Quellen der Innenfinanzierung lassen sich weiter differenzieren nach Finanzierung aus
- einbehaltenen Gewinnen,
- Rückstellungsgegenwerten,
- Abschreibungsgegenwerten,
- sonstigen Kapitalfreisetzungen.
Das Gegenstück ist die Außen- bzw. Fremdfinanzierung.
In der Summe stellen die angeführten Quellen den erwirtschafteten Cash-flow als wertmäßigen Ausdruck für einen Innenfinanzierungsspielraum dar. Die Finanzierung aus Gewinnen ist praktisch Selbstfinanzierung. Erwirtschaftete Gewinne werden nicht ausgeschüttet, sondern einbehalten (thesauriert) und für spätere Verwendungen – wie für die Investitionsfinanzierung von Baumaschinen und Geräten sowie Immobilien – bereitgehalten. Auch stehen die gebildeten Rückstellungen im Unternehmen, ausgewiesen auf der Passivseite der Bilanz zum Jahresabschluss, als Finanzierungsquelle zur Verfügung. Die verschiedenen Möglichkeiten und Notwendigkeiten zur Rückstellungsbildung geben einem Unternehmen andererseits auch Flexibilität in der Finanzierung. Für die Immobilienfinanzierung sind die Rückstellungen jedoch weniger von Bedeutung, da sie meistens nur kurz- bis evtl. mittelfristig, d. h. bis zu ihrem Auflösungszeitpunkt, zur Verfügung stehen. Eine Ausnahme bilden evtl. gebildete Pensionsrückstellungen, die bei gewerblichen Großinvestoren mit für die Finanzierung von Gebäuden herangezogen werden. Die Abschreibungen (AfA) für das Anlagevermögen wie Baumaschinen, Gebäude und bauliche Anlagen gehen in die Aufwendungen ein und fließen als Amortisation über die vom Unternehmen erzielbaren Erlöse wieder zurück. Dadurch entsteht die Möglichkeit, sofort oder später dieses Geld wieder für Investitionen einzusetzen. Die Abschreibungen sind somit eine ganz wichtige Finanzierungsquelle für Investitionen und folglich auch für Immobilien. Wenn klug gewirtschaftet wird, verharrt das zurückgeflossene Kapital nicht lange im Unternehmen, sondern wird sofort wieder für die Erweiterung und/oder den Ersatz von Anlagegütern eingesetzt. Dieser Effekt zur Erweiterung von Kapazitäten wird auch Lohmann-Ruchti-Effekt genannt. Zu beachten ist, dass sich der Erweiterungseffekt nur auf die Periodenkapazität des Unternehmens bezieht, da sich mit zunehmendem Wert und Anzahl der Investitionsobjekte die durchschnittliche Restnutzungsdauer vermindert, bleibt die Gesamtkapazität annähernd konstant.
Sonstige Kapitalfreisetzungen resultieren meistens - aus Rationalisierungseffekten wie
- Einsparungen von Personal, Energie, Stoffe, Verwaltung u. a.
- Beschleunigung von Rechnungslegungen,
- bessere Überwachung von Zahlungszielen,
- aus Vermögensumschichtungen wie
- Verkauf eines nicht genutzten Grundstücks, von Stoffen und von Baumaschinen und Geräte,
- Abstoßen von Wertpapieren, von Beteiligungen u. a.
Kommt es zu Verkäufen unter dem Restwert, meistens bei Zeitdruck, ist die Freisetzung nicht wirtschaftlich. In solchen Situationen kann das "Sale-and-Lease-Back"-Verfahren helfen, da damit in der Regel z. B. bei Immobilien die Weiternutzung der evtl. betriebsnotwendigen Gebäude und Anlagen gesichert werden kann.
Freigewordenes Vermögen kann wieder im Unternehmen eingesetzt werden. Es kann aber auch dem Unternehmen entzogen und anderweitig verwendet werden, z. B. für die Schaffung von Tochterunternehmen, die Beteiligung an anderen Unternehmen o. ä.