Baukalkulation / Angebot / Nachträge

Gewinn

Die unternehmerische Tätigkeit zielt auf die Erwirtschaftung von Gewinn. Der Begriff des Gewinns wird in der Baubetriebswirtschaft in verschiedener Beziehung und mit differenzierter Aussage herangezogen:
  • Primär soll der Gewinn eine angemessene Kapitalverzinsung für den Unternehmer erbringen, um künftig erforderliche Investitionen realisieren zu können. Die Höhe hängt von den Baumarktverhältnissen und der unternehmerischen Zielstellung ab, wobei die Bauausführung auf den Baustellen die Quelle für den Gewinn als Erfolg des Unternehmens ist.
  • Rechnerisch stellt sich als Differenz zwischen Erträgen und Aufwendungen bzw. Leistungen und Kosten zunächst das Ergebnis als Oberbegriff von Gewinn und Verlust für das Bauunternehmen, für einen Bauauftrag oder für eine Abrechnungsperiode (Monat, Jahr) dar. Bei Gewinn sind die Aufwendungen geringer als die Erträge. Ein Verlust liegt vor, wenn die Aufwendungen umfangreicher als die Erträge sind.
  • Der Gewinn lässt sich durch verschiedene Gewinnarten bzw. Arten des Ergebnisses darstellen und inhaltlich differenziert ausdrücken, einerseits als Betriebsgewinn im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR-Bau) sowie zum anderen in den Dokumenten des Jahresabschlusses wie der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) als Unternehmensgewinn. Unter steuerrechtlichen Aspekten wäre noch der steuerpflichtige Gewinn von Bedeutung für die Ermittlung von Einkommensteuer und Körperschaftsteuer.
Der Ansatz für Gewinn ist in Verbindung mit der betrieblichen Finanzplanung der Höhe nach vorzubestimmen. Von besonderer Wichtigkeit ist die Vorgabe eines Gewinns im Rahmen der Angebotskalkulation des Bauunternehmers zur Ausschreibung eines Bauauftrags. Der Gewinn kann dabei beispielsweise ausgedrückt werden als ein Prozentsatz: Der Gewinn kann aber durchaus auch bei anderen Kalkulationsanwendungen vorbestimmt werden:
  • in einem Prozentsatz als Zuschlagssatz mit Bezug auf ggf. unterschiedliche Bezugsgrößen (neben den EKT nach den EFB-Preisblättern) wie die Herstellkosten (HK) oder Selbstkosten (SK) oder den Kalkulationslohn,
  • als prozentualer Anteil vom Preis bzw. als absoluter Betrag von der Angebotssumme oder
  • als Bestandteil des Deckungsbeitrags (DB) in Prozent oder absoluter Höhe.
Die jeweilige Höhe des Prozentsatzes weicht entsprechend der unterschiedlich hohen Basis voneinander ab.
Da bei der Kalkulation zunächst nicht die Angebotssumme bekannt ist, muss eine Umrechnung des Prozentsatzes für Wagnis und Gewinn auf die gewählte Bezugsbasis erfolgen. Ein praktisches Beispiel zur Umrechnung wird unter Gewinn in der Baukalkulation demonstriert.
Ableitend aus der neuen Vorgabe in der Ausgabe 2017 im Vergabe- und Vertragshandbuch (VHB-Bund- heranzuziehen ab 1. Januar 2018 für Baumaßnahmen des Bundes) ist die vorherige Kalkulationsposition "Wagnis und Gewinn (W&G) " differenziert nach den Aussagen zu Gewinn und Wagnis sowie das Wagnis weiter unterteilt nach betriebsbezogenem Wagnis und leistungsbezogenem Wagnis in den ergänzenden Formblättern Preise (EFB-Preis) 221 und 222 im VHB auszuweisen. Der differenzierte Ausweis leitete sich als Umsetzung eines Urteils des BGH vom 24. März 2016 (Az.: VII ZR 201(15) ab.
Der Ausweis des Gewinns wird in den Preisblättern z. T. auf unterschiedliche Basen bezogen, so bei der:
  • Zuschlagskalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen im Formblatt 221 auf die EKT bzw. deren Kostenarten,
  • Endsummenkalkulation im Formblatt 222 absolut in € und danach als Bestandteil einer Umlage.
Nähere Erläuterungen zum Gewinn erfolgen hierzu unter Gewinn in der Baukalkulation.
Im Allgemeinen wird sich der Satz nur für Gewinn im Angebot:
  • zwischen ca. 3 und 6 % der Angebotssumme und mit Bezug auf die EKT zwischen ca. 4 bis 8 % bewegen und
  • einen Anteil vom gesamten Gewinn und Wagnis (W&G) von ca. 40 bis durchaus 75 % umfassen.
Er ist jedoch immer betriebsindividuell vorzugeben und wird je Bauauftrag variieren bzw. unterschiedlich hoch festgelegt werden.
Ein ggf. wesentlich höherer Ansatz kann beim Bauhandwerksmeister als Einzelunternehmer zu vertreten sein, wenn kein kalkulatorischer Unternehmerlohn in den Allgemeinen Geschäftskosten (AGK) bei der Preiskalkulation Berücksichtigung findet.
Wird durch den Bauunternehmer als Bieter kein Ansatz für Gewinn oder ein Prozentsatz von Null angegeben, ist durch die Vergabestelle mit Bezug auf die Richtlinie zum Formblatt 321 im VHB-Bund - Ausgabe 2017 keine weitere Aufklärung erforderlich bzw. zu verlangen. Die Wirtschaftlichkeit eines solchen Angebots erfordert mit Bezug auf Tz. 3.3.1 in der Richtlinie zum FBl. 321 "keinen Ansatz für Wagnis und Gewinn".
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Gewinn"

DIN-Norm
Ausgabe 2016-06
Diese Norm gilt für Pflanzen und Pflanzarbeiten im Rahmen von Maßnahmen des Landschaftsbaus.Diese Norm wurde vom Arbeitsausschuss NA 005-01-13 AA „Landschaftsbau“ im DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau) erarbeitet....
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
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Diese Norm ist anzuwenden für die Klassifizierung von Bodenproben für bautechnische Zwecke im Erd- und Grundbau. Die Bodenklassifizierung beruht auf den Festlegungen nach DIN EN ISO 14688-1 und DIN EN ISO 14688-2.Diese Norm wurde vom Arbeitsausschus...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2016-10
Diese Vornorm liefert ein Verfahren zur Berechnung von Lüftungsanlagen, Luftheizungsanlagen und Kühlsystemen für Wohngebäude.Diese Vornorm wurde vom zuständigen Gemeinschaftsarbeitsausschuss NA 005-12-01 GA „Gemeinschaftsarbeitsausschuss NABau/FNL/NH...
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DIN-Norm
Ausgabe 2018-09
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Ausgabe 2010-07
Diese Norm gilt für alle Böden, die einen festen Zusammenhalt haben oder aus denen sich geometrisch regelmäßige Körper ohne Änderung der Dichte gewinnen lassen. Der Versuch wird im Erd- und Grundbau sowie im Wasserbau angewendet. Die Bestimmung der D...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2003-08
Diese Vornorm wendet sich an die Gebäudetechnikplaner und Architekten, die in der Planungsphase eines Gebäudes für das gewählte Heiz- und Lüftungs- und Trinkwassererwärmungssystem den Nachweis über den Energiebedarf des Gebäudes nach der EnEV führen ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2014-07
Diese Norm legt die Planungskriterien für Warmwasser-Heizungsanlagen in Gebäuden mit einer maximalen Betriebstemperatur bis 105 °C fest. Sie behandelt die Planung von: Wärmeerzeugungssystemen, Wärmeverteilungssystemen, Wärmeabgabesystemen, Regelanlag...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2018-09
Diese Vornorm gilt für Raumlufttechnische Anlagen (RLT) in Nichtwohngebäuden und verwendet den berechneten Nutzenergiebedarf für die Raumkühlung aus DIN V 18599-2 und den Nutzenergiebedarf für die Luftaufbereitung (Heizen, Kühlen, Befeuchten) aus DI...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2007-09
Diese Norm gilt für die Planung von Lüftungs- und Klimaanlagen in Nichtwohngebäuden, die für den Aufenthalt von Menschen bestimmt sind, ausgenommen die Anwendungen in der Industrie- und Prozesstechnik. Die Norm konzentriert sich auf die Definition de...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2003-06
Diese Vornorm beschreibt die zur Wärmebilanz eines Gebäudes verwendeten Begriffe sowie das Verfahren zur Berechnung des jährlichen Heizenergiebedarfs nach DIN EN 832 unter Zugrundelegung der deutschen Randbedingungen. Das Verfahren ist für Wohngebäud...
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Rasenfläche abheben als Rasensoden, Nenn-Schäldicke 20 mm, Maße L/B 300/300 mm, fördern und lagern, Bodengruppe 2a DIN 18915 (nicht bindig, sandig), Förderweg über 7500 bis 10000 m, Rasen vor dem Abheben mähen....
Abrechnungseinheit: m2
Weitere Leistungsbeschreibungen:
STLB-Bau Ausschreibungstexte
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Entgangener Gewinn
Nach § 252 BGB gilt ein Gewinn als entgangen, welcher nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge mit Wahrscheinlichkeit erwarten werden konnte. Ist ein Schaden zu ersetzen, so umfasst er auch den entgangenen Gewinn. Bei Bauleistungen nach einem VOB-Vert...
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