Bauvertrag / Werkvertrag

Städtebaulicher Vertrag

Städtebauliche Verträge können mit Bezug auf § 11 Baugesetzbuch (BauGB) von Gemeinden abgeschlossen werden. Ein solcher Vertrag bedarf der Schriftform, soweit gesetzliche Regelungen nicht eine andere Form vorschreiben. Die zu vereinbarenden Leistungen müssen den gesamten Umständen angemessen sein.
Städtebauliche Verträge können als Gegenstände umfassen:
  • die Vorbereitung oder Durchführung städtebaulicher Maßnahmen durch den Vertragspartner auf eigene Kosten,
  • die Förderung und Sicherung der mit der Bauleitplanung verfolgten Ziele, beispielsweise zur Nutzung eines Grundstücks, der Deckung des Wohnbedarfs der Bevölkerung,
  • die Übernahme von Kosten oder sonstigen Aufwendungen, die der Gemeinde für städtebauliche Baumaßnahmen entstehen oder entstanden sind, beispielsweise für die Bereitstellung von Grundstücken.
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Städtebaulicher Vertrag"

Auszug im Originaltext aus DIN 18205 (2016-11)
Die Checkliste in Tabelle A.5 bietet eine fakultative Grundlage für die Bearbeitung des Prozessschrittes 5 und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. ... ...
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DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 276 (2018-12)
Änderungen 2018-12: ... ...
- DIN-Norm im Originaltext -
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Auszug im Originaltext aus DIN EN 17210 (2021-08)
4 Rechtlicher und politischer Rahmen und damit verbundene Vorteile 4.1 Europäischer rechtlicher Rahmen Die Barrierefreiheit der gebauten Umwelt ist für Menschen mit Behinderungen und für ältere Personen von grundlegender Bedeutung, damit sie ihre Rec...
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Auszug im Originaltext aus DIN 276-1 (2008-12)
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