Baukalkulation / Angebot / Nachträge

Stundensätze

Stundensätze sind stundenbezogene Kennzahlen. Kalkulatorische Zusammenhänge lassen sich über Stundensätze besser darstellen und verstehen.

Was sind Stundensätze?

Stundensätze sind stundenbezogene Kennzahlen. Sie repräsentieren immer nur einen Durchschnittswert. Folglich sollten sie möglichst betriebsindividuell für jeden einzelnen Bauauftrag bestimmt werden. Eine Überprüfung der Ausgangsgrößen (z. B. zu Lohntarifen) sollte gemäß betrieblichen Anforderungen in festzulegenden Abständen erfolgen, ggf. mit Neuberechnung.

So unterscheiden sich Stundensätze

Stundensätze werden unterschieden in:
  1. Kostenstundensätze als Ausdruck von Kosten im Verhältnis zu Mengen- und / oder Zeiteinheiten wie Stunden, z. B. als Aussagen zum Kalkulations- oder Verrechnungslohn je Lohnstunde als auszuführende Arbeitsstunde. Es geht darum, was eine Stunde Arbeit für das Unternehmen kostet.
  2. Leistungsstundensätze bzw. Stundenpreise als Ausdruck von Leistungen bzw. Umsätzen im Verhältnis zu Zeiteinheiten wie Lohn- bzw. Arbeitsstunden.
Die jeweilige Berechnung können erfolgen:
Bei den Lohnstunden als Basis kann noch unterschieden werden zwischen:
Lohnbezogene und leistungsbezogene Stundensätze können mit den Kalkulationshilfen auf bauprofessor.de berechnet werden.
Lohnbezogene und leistungsbezogene Stundensätze können mit den Kalkulationshilfen auf bauprofessor.de berechnet werden. Bild: © f:data GmbH

Lohngebundene Stundensätze

Der lohngebundene Stundensatz sagt aus, wie teuer eine Arbeitsstunde für das Bauunternehmen bzw. den Bieter ist, was sie also dem Unternehmen tatsächlich kostet. Als Ausgangsbasis umfasst er die durchschnittlich anfallenden Lohnkosten je Arbeitsstunde der gewerblichen Arbeitnehmer für die eigenen Bauleistungen.
Stundensätze lassen sich analog auch für die einzelnen Lohnbestandteile des Kalkulationslohns bestimmen, so durchschnittlich für:
Stundensätze repräsentieren immer nur einen Durchschnittswert. Sie sollten also möglichst betriebsindividuell für jeden einzelnen Bauauftrag bestimmt werden.

Leistungsbezogene Stundensätze

Werden zum durchschnittlichen Kalkulationslohn noch betrieblich anteilige:
hinzugerechnet, stellt sich als Stundensatz der Verrechnungslohn dar.
Wenn die gesamten für den Bauauftrag kalkulierten BGK, AGK sowie W & G ausschließlich auf den Kalkulationslohn zugerechnet werden, steht im Ergebnis ein Verrechnungslohn als ein Vollkostenstundensatz.
Werden vom Bauherrn als Auftraggeber zu einem Angebot des Bauunternehmens auch ergänzende Formblätter Preise (EFB-Preis nach VHB-Bund) verlangt, sind die jeweiligen Stundensätze im Abschnitt der EFB-Formblätter 221 und 222 auszuweisen.
Der Verrechnungslohn entspricht den für eine Arbeitsstunde zu kalkulierenden Lohnkosten für einen Bauauftrag bei der Angebotskalkulation. Er kommt einem „leistungsbezogenen“ Stundensatz gleich. Praktisch drückt er vom Zahlen- und Wertgefühl her den Stundenpreis einer Arbeitsstunde aus.
Vergleichbar ist der Verrechnungslohn zwischen Kalkulationen für Angebote nur dann, wenn die BGK, AGK sowie W & G bei der:
Werden demgegenüber BGK, AGK sowie W & G bei der differenzierten Zuschlagskalkulation auch auf die Stoffkosten und Gerätekosten verrechnet, dann ist auch der Verrechnungslohn nach Angeboten jeweils unterschiedlich hoch.
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Erfolgt die Angebotskalkulation als Endsummenkalkulation, dann ist im ergänzenden EFB-Formblatt 222 der Verrechnungslohn ebenfalls in Zeile 1.6 auszuweisen. Er lässt sich nach Einbeziehung einer auf die Lohnkosten ermittelten Restumlage in Zeile 1.5 des Formblatts aus BGK, AGK sowie W & G bestimmen.
Bedeutung hat ein solcher Stundensatz auch für Stundenlohnarbeiten (nach § 15 in VOB Teil B). Hierzu sei auf Aussagen zur Vergütung und Kalkulation von Stundenlohnarbeiten verwiesen.

Stundensätze zur Eigen- und Gesamtleistung

Wird noch der Anteil der anderen Einzelkostenarten außer Lohn, also die Kosten für Stoffe, Geräte und sonstige Kosten, auf eine Arbeitsstunde umgelegt, steht im Ergebnis die betriebliche Eigenleistung je Arbeitsstunde als Preiskennzahl.
Werden dann noch die auf Nachunternehmer (NU) umgelegten Anteile des Deckungsbeitrags (BGK, AGK und W & G) mit verrechnet, ergibt dies den Verrechnungslohn als Vollkostensatz mit Nachunternehmer, d. h. einen Stundenverrechnungssatz für die betriebliche Gesamtleistung.
Als Bezugsgröße kann auch der Umsatz als Leistungsgröße des Unternehmens herangezogen werden, dann mit Ausweis zum Umsatz je Arbeitsstunde.

Berechnung mit den Kalkulationshilfen

Sowohl lohnbezogene als auch leistungsbezogene Stundensätze können für jeden Betrieb individuell mithilfe von Kalkulationshilfen berechnet werden.
Die Berechnungen können u. a. bestimmt werden für:
  • den gesamten Betrieb,
  • einzelne Baustellen,
  • verschiedene Mitarbeitergruppen oder
  • einzelne Bauaufträge.
Nachdem die betriebsindividuellen Werte eingetragen worden sind, stehen im Ergebnis die betriebsindividuellen Aussagen für die weitere Auswertung und Verwendung.

Baumaschinenbezogene Stundensätze

Innerhalb der Baumaschinen und Geräte erbringen speziell die Leistungsgeräte (z. B. Bagger, Planierraupen oder Putzmaschinen) eine maschinelle Leistung.  
Für die Angebotskalkulation und innerbetriebliche Verrechnungen zwischen Gerätepark und Baustellen als Einsatzorte sind folgende abgeleitete Stundensätze von Interesse:
  • Gerätekosten in der Baugeräteliste (BGL) 2020, speziell zu den Vorhaltekosten (AVR-Wert) je Arbeitsstunde, Betriebsstunde sowie je Arbeitstag und Monat,
  • Betriebsstoffkosten für den Baumaschineneinsatz je Betriebsstunde und Arbeitstag,
  • Lohnstunden je Betriebsstunde (Mann je Gerätekomplex) und daraus abgeleitet Lohnkosten für das Bedienungspersonal sowie
  • Kosten der Tagesleistung (Vorgangsmengeneinheiten je Arbeitstag).
Ein Berechnungsbeispiel finden Sie hier.
Soll eine Baumaschine durch das Bauunternehmen an Dritte vermietet werden, so ist dafür ein Verrechnungssatz je Einsatzstunde als Mietsatz erforderlich.
Einzubeziehen sind dann noch weitere Kostenbestandteile in den Stundensatz, z. B.:
  • Transportkosten,
  • Versicherungen und
  • Anteile zu Wagnis und Gewinn.
Detaillierte Erläuterungen dazu lesen Sie hier.
Herzlichen Dank an Prof. Dr. habil. Siegmar Kloß für die fachliche Unterstützung bei diesem Artikel auf bauprofessor.de.
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