Was sind Gerätekosten?
Gerätekosten für Bauleistungen können einerseits für die eigenen Baumaschinen und Geräte und zum anderen auch als Miete für von Dritten angemietete Baumaschinen anfallen.
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Wofür werden Gerätekosten benötigt?
Aussagen zu Gerätekosten werden im Bauunternehmen benötigt für:
- die Kalkulation von Baupreisen für Leistungspositionen mit Baumaschineneinsatz
- die Kostenbelastung der Baustellen für den Geräteeinsatz
- die zwischenbetriebliche Verrechnung, z. B. gegenüber einer Arbeitsgemeinschaft (Bau-ARGE)
- die Berechnung der Miete bei Bereitstellung an Dritte
- die Beurteilung von Gerätekosten bei Investitionen
- Wirtschaftlichkeitsvergleiche zum betrieblichen Einsatz
- die Bewertung bei Versicherungsfällen
Wie lassen sich Gerätekosten bestimmen?
Bei der Bestimmung von Gerätekosten ist zunächst zu differenzieren, ob sie erfolgen soll für die:
- Vorhaltung von Bereitstellungsgeräten wie Turmdrehkrane, Baustellen-Container u. a. und
- die Erbringung maschineller Leistungen durch Leistungsgeräte, z. B. Erdaushub durch Bagger oder Montagen mit Mobilkranen
Die Gerätekosten lassen sich als Vorhaltekosten bestimmen. In den Vorhaltekosten werden einbezogen: Unter Vorhaltekosten nach BGL erfolgen detaillierte Erläuterungen, zugleich auch mit einem Beispiel zur Berechnung und Zusammensetzung für ein Baugerät mit Werten aus der BGL 2020. Die Gerätekosten für die Bereitstellungsgeräte werden in Abhängigkeit von der Anwesenheitsdauer auf der Baustelle und nicht mit Bezug auf ihre unmittelbar technologisch bedingte Einsatzzeit errechnet.
Eine Estrichmaschine beim Einsatz auf der Baustelle.
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Gerätekosten bei innerbetrieblicher Bereitstellung
Die Gerätekosten für auf Baustellen eingesetzte Baumaschinen und Geräte umfassen meistens die Vorhaltekosten nach BGL. Die berechneten Vorhaltekosten werden für die Dauer auf der Baustelle mit einer "Innerbetrieblichen Verrechnung - IbV" den Baustellen bzw. dem betreffenden Bauauftrag im Rahmen der Baustellenabrechnung belastet. Innerbetrieblich können die Gerätekosten gegenüber Baustellen auch mit einem Verrechnungssatz für Arbeitstage oder Betriebs- oder Einsatzstunden bestimmt und belastet werden.
Dann sind innerhalb der Gerätekosten ggf. weitere Kostenbestandteile zu berücksichtigen, so beispielsweise:
- Kosten für den An- und Abtransport, Auf- und Abbau auf der Baustelle
- Kosten für Kraft-, Betriebs- und Schmierstoffe
- Kosten für die Wartung und Pflege
- ggf. Lohnkosten für die Bedienung einschließlich Sozialkosten und ggf. Lohnnebenkosten
- Kosten der Geräteverwaltung als anteilige Gemeinkosten
Sofern Baumaschinen und Geräte von Dritten angemietet werden, sind die Mietkosten der Baustelle zuzuordnen.
Gerätekosten bei Bereitstellung an Dritte
Sollen Baumaschinen und Geräte an Dritte beigestellt oder vermietet werden, so sind in dem Tages- oder Stundenverrechnungssatz für Geräte noch weitere Elemente einzubeziehen, so beispielsweise: - Versicherungen, Steuern und Gebühren (z. B. TÜV) für die Geräte
- Auf- und Abbau, Verladungen und Transportkosten
- Transportgenehmigungen
- ein Ansatz für Wagnis und Gewinn (W & G)
Zusätzliche Kosten zum Gerätebesitz und Einsatz
Für den Gerätebesitz sowie beim Geräteeinsatz können weitere Kosten entstehen. Einerseits bei der innerbetrieblichen Verrechnung gegenüber den Baustellen als Einsatzorte und zum anderen auch bei der Bestimmung eines Mietsatzes gegenüber Dritten. Als zusätzliche Kosten können anfallen:
- Kosten für Einrichtungen zum Einsatz
- Einlagerungen der Geräte, ggf. Zwischenlagerungen
- Instandhaltung und Instandsetzung der Geräte
- einsatzbedingte Gerätesonderausstattungen (z. B. Windmesser oder GPS)
Gerätekosten in der Baukalkulation
Der Einsatz von Baumaschinen und Geräten kann bei der Ausschreibung zu einer Baumaßnahme in einem Leistungsverzeichnis (LV) unterschiedlich in Leistungspositionen vorgesehen werden. Danach kann eine unterschiedliche Zuordnung der Gerätekosten bei der Kalkulation erfolgen, so möglicherweise: - in den Einzelkosten der Teilleistung (EKT) als Bestandteil einer Teilleistung (Position) des LV, wenn es sich um Leistungsgeräte handelt, z. B.
- Bagger bei Erdarbeiten für den Aushub
- Autokran für Elementemontage
- in den Einzelkosten als eigene Teilleistung (Position), z. B. in der gesondert ausgeschriebenen Baustelleneinrichtung
- in den Baustellengemeinkosten (BGK), wenn die Geräte keiner Teilleistung zugeordnet werden können und auch nicht gesondert ausgeschrieben sind, z. B. die Bereitstellungsgeräte, wie Unterkunftscontainer oder Baustromverteiler
Als Grundlage für die Kalkulation der Gerätekosten dienen die Ausgangswerte nach Baugeräteliste (BGL) 2020. Die Vorhaltekosten bilden den Ausgangspunkt für die Bereitstellungsgeräte.
Dagegen erbringen die Leistungsgeräte eine maschinelle Leistung. Für die Kalkulation sind folglich die Kosten für maschinelle Leistungen heranzuziehen, wofür weitere Ausgangsdaten zu berücksichtigen sind wie beispielsweise:
- Betriebsstunden je Arbeitstag
- Lohnstunden je Betriebsstunde (Mann je Gerätekomplex)
- Gerätekosten (AVR-Wert) je Arbeitstag
- Betriebsstoffkosten je Arbeitstag
- Tagesleistung (Vorgangsmengeneinheiten je Arbeitstag)
Ein Berechnungsbeispiel finden Sie hier. Außerhalb von Tages- oder Stundenverrechnungssätzen werden die Kosten für die Gerätebereitstellung (z. B. An- und Abtransport, Auf- und Abbau, Umladen und -bauen) als Bestandteil der BGK kalkuliert bzw. verrechnet. Die allgemeinen Kosten für die Geräteverwaltung (z. B. anteilige Kosten für die Leitung des Bauhofs bzw. der maschinentechnischen Abteilung, Versicherungskosten und Steuern) sind ggf. in den Allgemeinen Geschäftskosten (AGK) zu berücksichtigen. In Verbindung mit der Kalkulation kommt besondere Beachtung noch den ergänzenden Formblättern Preise (EFB-Preis) 221 bis 223 nach Vergabe- und Vertragshandbuch (VHB-Bund, Ausgabe 2017, Stand 2019) zu. Wie in den Formblättern der Ausweis der Gerätekosten erfolgt, wird mit Bezug auf unterschiedliche Kalkulationsverfahren näher unter Gerätekosten in EFB-Preisblättern erläutert.