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Vorhaltezeit nach BGL

Für die Kalkulation der Gerätekosten und die Belastung der Baustellen mit Gerätekosten ist die Vorhaltezeit von Bedeutung, in der die Baumaschinen und Geräte der Bauausführung auf der Baustelle zur Verfügung stehen und in der nicht anderweitig über sie verfügt werden kann.
Vorhaltezeit nach BGL
Bild: © f:data GmbH
Werden den Baustellen innerbetrieblich Vorhaltekosten nach BGL berechnet, dann sieht die Baugeräteliste (BGL) 2020 (vorher BGL 2015) in den Nutzungshinweisen unter Tz. 4.3 (Bauverlag BD GmbH Gütersloh, S. 17) folgende Zeitspanne für die Vorhaltezeit vor:
  • Beginn: Datum des Absendetages zum neuen Einsatzort und
  • Ende: Datum des Absendetages zum neuen Standort oder zum Bauhof oder Zeitpunkt des wirksamen Freimeldetermins.
    Bei Rücktransport zum Bauhof/Lagerplatz umfasst die Vorhaltezeit ggf. die Zeiten für Verladung und Rücktransport und endet mit dem Tag des Eintreffens des vollständigen Gerätes auf dem Bauhof/Lagerplatz. Dies gilt sinngemäß auch für Großgeräte, die ggf. für den Transport zerlegt werden müssen.
Im Einzelnen rechnen zur Vorhaltezeit nach Tz. 4.3 in den Nutzungshinweisen zur BGL 2020:
  • Zeiten für den An- und ggf. Rücktransport,
  • Zeiten für Auf- und Abbau und ggf. Umrüstung,
  • betriebliche Einsatzzeiten,
  • baubetrieblich bedingte Wartezeiten,
  • Verteil- und Verlustzeiten,
  • Zeiten für ein eventuelles Umsetzen auf der Baustelle,
  • vom Nutzer nicht zu vertretende Stillliegezeiten nach BGL von mehr als 7 aufeinander folgenden Kalendertagen,
  • Zeiten für Reparaturen an Geräten am Einsatzort, soweit die Baustelle dafür zuständig ist, z. B. während des Baustelleneinsatzes,
  • Reparaturzeiten infolge von Gewaltschäden,
  • Zeiten für Wartung und Pflege.
Liegt in der Vorhaltezeit eine Zeit vor, in der durch höhere Gewalt oder vergleichbare Umstände das Stilllegen des Gerätes verursacht wurde, so gilt sie als Stillliegezeit bei Geräten. Dafür werden in der BGL 2020 besondere Reglungen bei der Berechnung der Vorhaltekosten bei Stillliegezeiten vorgesehen.
Die Vorhaltezeiten der Leistungsgeräte (z. B. Bagger) werden meist auf der Basis von Betriebs- bzw. Einsatzstunden als Einsatzzeit von Baumaschinen und Geräten errechnet. Voraussetzung ist die Vorgabe und Nachweisführung der ausgeführten Einsatzstunden innerhalb der Vorhaltezeit. Die Vorhaltekosten ergeben sich dann in € je Betriebs- bzw. Einsatzstunde.
Die Vorhaltekosten werden allgemein monatlich für die Vorhaltezeit berechnet. Dabei umfasst nach der BGL 2020 ein Vorhaltemonat = 30 Kalendertage und daraus folgend 170 Vorhaltestunden. Die über 170 Vorhaltestunden hinaus anfallenden Einsatzstunden bzw. bei Vorhaltezeiten von weniger als einem Monat, die den entsprechenden Anteil übersteigenden Einsatzstunden gelten als Geräteüberstunden nach BGL. Für sie trifft die BGL 2020 besondere Regelungen, besonders beim Ansatz für die Kostenbelastung der Baustellen, die die Baumaschinen und Geräte in der Vorhaltezeit nutzen.
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