VOB A

Teilnahmeantrag

Soll die Vergabe von Bauleistungen auf Grundlage eines Teilnahmewettbewerbs erfolgen, wird der öffentliche Auftraggeber Unternehmen zur Teilnahme und Abgabe eines Angebots auffordern. Teilnahmeanträge sind einzureichen, wenn folgende Vergabearten vorgesehen sind:
  • Beschränkten Ausschreibung mit Öffentlichen Teilnahmewettbewerb im Rahmen von nationalen Ausschreibungen im Unterschwellenbereich mit Bezug auf §§ 3 und 3 a im Abschnitt 1 der VOB/A-2016 ,
  • bei EU-weiten Ausschreibungen und Vergaben das nicht offene Verfahren sowie das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb mit Bezug auf §§ 3 und 3 a und b EU im Abschnitt 2 der VOB/A-2016 ,
  • für verteidigungs- und sicherheitsspezifische Baumaßnahmen das nicht offene Verfahren und das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb mit Bezug auf §§ 3 und 3 a und b VS im Abschnitt 3 der VOB/A-2016 .
Für die Beteiligung ist vom Auftraggeber eine Teilnahmefrist (gleichzusetzen mit der Bewerbungsfrist) als angemessene Frist vorzugeben, die unterschiedlich lang für die verschiedenen Vergabearten in der VOB/A-2016 bestimmt werden. Bei den in der VOB/A vorgegebenen Mindestfristen handelt es sich nicht um Regelfristen. Sie sind im Einzelfall zu prüfen und unter dem Vorbehalt der Angemessenheit zu verstehen.
Vom Auftraggeber sind die Teilnahmeanträge in geeigneter Weise zu kennzeichnen und sicher zu speichern.
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