Baukalkulation / Angebot / Nachträge

Anschreiben zum Angebot

Das Anschreiben zu einem Angebot ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. Es dient der Angebotserklärung des Bieters und ist nicht schlechthin ein Begleitschreiben, sondern kommt bei öffentlichen Bauaufträgen einer „Aufforderung zur Angebotsabgabe“ zur Abgabe von Teilnahmeanträgen oder Begleitschreiben für die Abgabe von angeforderten Unterlagen nach § 29 Abs.1 der Vergabeverordnung (VgV) und ihrer Umsetzung in der VOB/A gleich. Wichtig dabei ist, dass die Angaben im Anschreiben auch inhaltlich mit den Angaben in den Vergabeunterlagen übereinstimmen und Widersprüche von vornherein ausschließen.
Was alles im Anschreiben anzugeben ist, wird für Vergaben im Unterschwellenbereich im Abs. 2 des § 8 im Abschnitt 1 (Basisparagrafen), für Vergaben bei Erreichen der Schwellenwerte nach § 8 EU Abs. 2 im Abschnitt 2 sowie für verteidigungs- und sicherheitsspezifische Baumaßnahmen nach § 8 VS Abs. 2 im Abschnitt 3 in der VOB/A vermerkt, so vor allem:
  • Angaben, die für den Entschluss zur Abgabe eines Angebots notwendig sind, sofern sie nicht bereits veröffentlicht wurden,
  • Aufforderung an die Bieter zur Angabe von Leistungen, die von Nachunternehmern erbracht werden sollen,
  • Angabe, ob Nebenangebote nicht zugelassen, zugelassen oder nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zulässig sind,
  • zu Mindestanforderungen an Nebenangebote und Art und Weise ihrer Einreichung,
  • zur Aussage, ob und dass der Preis als einziges Zuschlagskriterium zulässig ist.
Bei Bauaufträgen oberhalb ab Erreichen der Schwellenwerte muss das Anschreiben weiterhin die nach Anhang V Teil C der Richtlinie 2014/24/EU geforderten Informationen enthalten, und zwar mit Bezug auf § 8 EU Abs. 2, Nr. 1 in VOB/A sowie bei verteidigungs- und sicherheitsspezifischen Baumaßnahmen nach Anhang XV der EU-Durchführungsbestimmung Nr. 2015/1986 mit Bezug auf § 8 VS Abs. 2, Nr. 1 in VOB/A.
Für öffentliche Bauaufträge sind vorgesehene Muster als Vordrucke für ein Angebotsschreiben in den Handbüchern zur Vergabe von Bauleistungen angeführt, die heranzuziehen sind:
  • für Hochbaumaßnahmen gemäß Formblatt 213 im VHB-Bund (Ausgabe 2017),
  • für Baumaßnahmen im Straßen- und Brückenbau nach HVA B-StB im Teil 1 unter Tz.1.2 - Angebotsschreiben (Nr. 1 bis 6).
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Anschreiben zum Angebot"

Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) Die Vergabeunterlagen bestehen aus1. dem Anschreiben (Aufforderung zur Angebotsabgabe gemäß Absatz 2 Nummer 1 bis 3), gegebenenfalls Teilnahmebedingungen (Absatz 2 Nummer 6) und2. den Vertragsunterlagen (§§ 7 bis 7c und 8a).(2) 1. Das Anschreiben...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) Die Vergabeunterlagen bestehen aus1. dem Anschreiben (Aufforderung zur Angebotsabgabe gemäß Absatz 2 Nummer 1 bis 3), gegebenenfalls Teilnahmebedingungen (Absatz 2 Nummer 6) und2. den Vertragsunterlagen (§ 8a EU und §§ 7 EU bis 7c EU).(2) 1. Das ...
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