Baukalkulation / Angebot / Nachträge

Bewerbungsfrist

Nach § 10 Abs. 3 in Abschnitt 1 (Basisparagrafen) in der VOB, Teil A ist für die Einreichung von Teilnahmeanträgen bei beschränkter Ausschreibung nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb eine ausreichende Bewerbungsfrist vorzusehen. Eine solche Ausschreibung ist zulässig und wird meistens dann in Erwägung gezogen, wenn die auszuführende Bauleistung nur von einem beschränkten Kreis von Unternehmen in geeigneter Weise ausgeführt werden kann.
Es ist festgelegt, wie lang die Bewerbungsfrist sein muss. Meistens wird sie bei Bauaufträgen unterhalb der Schwellenwerte länger als die Angebotsfrist (mindestens 10 Kalendertage) in Einzelfällen ggf. auch kürzer oder länger bemessen sein. Entscheidend bleibt, dass alle Aspekte zur Bewerbung und dem späteren Angebot ausreichend lang beachtet werden können.
Bei EU-weiten Ausschreibungen oberhalb der Schwellenwerte gelten die Vorgaben nach den EU-Paragrafen in der VOB im Abschnitt 3 der VOB/A. Speziell wird in § 10 EU von der Teilnahmefrist für die Anträge auf Teilnahme gesprochen. Durch die öffentlichen Auftraggeber sollen dabei die Komplexität des Bauvorhabens und erforderliche Zeiten für die Angebotsbearbeitung berücksichtigt und ggf. Zeiten für eventuelle Besichtigung der künftigen Baustelle und zur Einsichtnahme in vorher nicht übersandte Unterlagen gewährleistet werden. Auf jeden Fall ist für die zu bestimmende Frist die Angemessenheit zu beachten. Für EU-weite Ausschreibungen und Vergaben gelten:
  • mindestens 30 Kalendertage bei einem nicht offenem Verfahren, gerechnet vom Tag nach Absendung der Auftragsbekanntmachung oder der Aufforderung zur Interessenbestätigung, wobei aus Gründen der Dringlichkeit die Teilnahmefrist auf 15 Kalendertage verkürzt werden kann,
  • ebenfalls mindestens 30 Kalendertage im Verhandlungsverfahren und im wettbewerblichen Dialog bei einer Innovationspartnerschaft nach § 10 b EU Abs. 1 VOB/A, gerechnet vom Tag nach Absendung der Auftragsbekanntmachung oder der Aufforderung zur Interessenbestätigung.
Bei Baumaßnahmen zur Verteidigung und Sicherheit sind die Fristen nach § 10 b bis d VS im Abschnitt 3 (VS-Paragrafen in der VOB) der VOB/A heranzuziehen. Danach umfassen die Bewerbungsfristen bzw. zugleich Teilnahmefristen sowohl im nicht offenen Verfahren als auch im Verhandlungsverfahren und wettbewerblichen Dialog mindestens 37 Kalendertage, gerechnet vom Tag nach Absendung der Auftragsbekanntmachung. Sie kann bei Bekanntmachungen über das Internetportal des Amtes bzw. bei elektronischen Bekanntmachungen jedoch um 7 Kalendertage verkürzt werden.
Bei den in der VOB/A vorgegebenen Mindestfristen handelt es sich nicht um Regelfristen. Sie sind im Einzelfall zu prüfen und unter dem Vorbehalt der Angemessenheit zu verstehen.
Bauprofessor-Redaktion
Dieser Beitrag wurde von unserer Bauprofessor-Redaktion erstellt. Für die Inhalte auf bauprofessor.de arbeitet unsere Redaktion jeden Tag mit Leidenschaft.
Über Bauprofessor »
Copyright bauprofessor.de Lexikon
Herausgeber: f:data GmbH Weimar und Dresden
Die Inhalte dieser Begriffserläuterung und der zugehörigen Beispiele sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der f:data GmbH unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigung, Übersetzung, Mikroverfilmung und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Alle in diesem Werk enthaltenen Angaben, Ergebnisse usw. wurden von den Autoren nach bestem Wissen erstellt. Sie erfolgen ohne jegliche Verpflichtung oder Garantie der f:data GmbH. Sie übernimmt deshalb keinerlei Verantwortung und Haftung für etwa vorhandene Unrichtigkeiten.
Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürfen.

Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Bewerbungsfrist"

DIN-Norm
Ausgabe 2021-05
Diese Norm gilt in Verbindung mit DIN 18516-1 und regelt die Verwendung von Natursteinplatten nach DIN EN 1469 mit Nenndicken ≥ 30 mm für hinterlüftete Außenwandbekleidungen. Statisch beanspruchte Klebungen sind nicht zulässig.Diese Norm wurde vom ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2021-10
Dieses Beiblatt enthält Informationen zu DIN14406-4, Tragbare Feuerlöscher— Teil 4: Instandhaltung für die Instandhaltung tragbarer Feuerlöscher durch Sachkundige sowie Informationen zur Abgrenzung und Wechselbeziehung der Instandhaltung tragbarer Fe...
- DIN-Norm im Originaltext -

Verwandte Fachbegriffe

Bewerbungsfristen bei EU-Vergaben
Die Bewerbungsfristen für EU-weite Vergaben werden im § 10 a bis d EU im Abschnitt 2 in der VOB/A-2016 vorgegeben. Gerechnet wir die Bewerbungsfrist vom Tag nach Absendung der Bekanntmachung oder der Aufforderung zur Interessenbestätigung. Im § 10 E...
Teilnahmefrist
Eine Teilnahmefrist ist in Verbindung mit einem Teilnahmewettbewerb zu sehen. Als Begriff wird sie oft mit einer Bewerbungsfrist gleichgesetzt. So wird in § 10 Abs. 3 im Abschnitt 1 (Basisparagrafen) in der VOB Teil A beispielsweise vermerkt, dass fü...
Teilnahmeantrag
Soll die Vergabe von Bauleistungen auf Grundlage eines Teilnahmewettbewerbs erfolgen, wird der öffentliche Auftraggeber Unternehmen zur Teilnahme und Abgabe eines Angebots auffordern. Teilnahmeanträge sind einzureichen, wenn folgende Vergabearten vor...
Baufristen
Bei der Baudurchführung sind – besonders in Verbindung mit dem Baurecht nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) und dem Bauvertragsrecht im BGB ab 2018 – eine Reihe von Fristen maßgebend und zu berücksichtigen. Ein Versäumnis ka...
Um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten, verwenden wir Cookies. Einige dieser Cookies sind erforderlich für den reibungslosen Ablauf dieser Website, andere helfen uns, Inhalte auf Sie zugeschnitten anzubieten. Wenn Sie auf „ Ich akzeptiere“ klicken, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Individuelle Cookie-Einstellungen Ich akzeptiere