Investition/Finanzierung des Baubetriebs

Überliquidität

Verfügt ein Bauunternehmen über mehr finanzielle Mittel als voraussichtlich benötigt werden, so liegt dann eine Übersicherung bzw. Überliquidität vor, die wiederum durch geeignete Maßnahmen abzuschöpfen wäre.
Als Maßnahmen zur Abschöpfung der Liquidität kommen infrage (in Anlehnung an BAU-ORG-Unternehmerhandbuch (Seite IX/20):
  1. Investitionen
    Vornahme von bisher zurückgestellten Investitionen in:
    1. Grundstücke (Kapitalanlage)
    2. Gebäude
    3. Maschinen (Ersatz und/oder Rationalisierung)
    4. Beteiligungen (Erweiterung der Leistungssparten im eigenen Leistungsangebot, Kauf von Patenten und Lizenzen, Kauf von Baustofflieferanten)
  2. Anlage von Festgeld und Kauf von Wertpapieren
  3. Rückzahlung
    1. von Hypotheken, Darlehen, sonstigen Krediten
    2. Akzepteinlösungen (bei Wechseln)
  4. Vorwegnahme später fälliger Ausgaben
    1. Vorzeitige Bezahlung von Rechnungen
    2. Ausnutzung von Skonto
  5. Verschiebung der Einnahme durch
    1. Gewährung längerer Zahlungsziele
    2. Hereinnahme von Wechseln
    3. Verzicht auf Diskontierungen
  6. Anzahlungen an Lieferanten und Gewährung von Darlehen an Dritte
  7. Kapitalminderungen
    1. Zahlungen an Gesellschafter (Gewinnausschüttung)
    2. Rückzahlung von Fremdkapital (Kapitalnachschüsse bzw. -rücklagen)
An erster Stelle sollte die Pos. 4.b) - Ausnutzung von Skonto - stehen. Vereinnahmte Skonti vermehren praktisch den Gewinn.
Wichtig ist es, die Liquiditätslage ständig - fast täglich - zu verfolgen. Oft müssen kurzfristig Maßnahmen eingeleitet werden, um die Liquidität abzuschöpfen, wenn Übersicherung vorliegt.
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