Buchhaltung / Rechnungswesen

Umsatz in Handwerksunternehmen

Der Umsatz ist die Summe aller Einnahmen, die durch den Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen erzielt werden.

Was ist Umsatz?

Umsatz ist die abgerechnete Leistung eines Unternehmens, also das, was Kunden in Rechnung gestellt wird. Bei Unternehmen, die eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung machen, wird der Bruttowert als Umsatz gerechnet und die Mehrwertsteuer später abgezogen. Bei bilanzierenden Unternehmen wird nur der Netto-Rechnungswert als Umsatz gerechnet.
Umsatz und Betriebsleistung (auch Gesamtleistung genannt) sind nicht dasselbe.
Der Umsatz ist wichtig:
  • als Ausgangspunkt für die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV),
  • um den Nettogewinn oder -verlust zu ermitteln und
  • als zentrale Kennzahl, die die finanzielle Leistungsfähigkeit eines Handwerksbetriebs verdeutlicht.

Umsatz in der Buchhaltung

Je nach Aufbau der Buchhaltung im Unternehmen wird nicht jede Rechnung direkt als Umsatzerlös gebucht.
Für einen Bau- bzw. Handwerksbetrieb besteht erst nach (Zwischen-)Abnahme der Leistung ein Recht auf Vergütung. Erst dann wird eine Rechnung als Umsatzerlös gebucht. Die im Laufe der Baumaßnahme geschriebenen Abschlagsrechnungen werden daher regelmäßig auf das Buchungskonto „geschriebene Abschlagsrechnungen“ bzw. „erhaltene Anzahlungen“ gebucht und nicht auf „Umsatzerlöse“.

Beispiele

Beispiel 1:
Sie haben ein Dach repariert und schreiben eine Rechnung in Höhe von 10.000 Euro. Diese Rechnung wird als Umsatzerlös gebucht und taucht direkt in ihrer Gewinn- und Verlustrechnung (G+V) auf.
Beispiel 2:
Sie schreiben eine Abschlagsrechnung nach dem Baufortschritt in Höhe von 10.000 Euro. Diese Rechnung wird als „erhaltene Anzahlung“ gebucht und taucht nicht direkt in ihrer Gewinn- und Verlustrechnung (G+V) auf.
In beiden Beispielen wurde eine Leistung von 10.000 Euro erbracht, aber nur in Beispiel 1 wird sie als Umsatzerlös betrachtet. Damit die Leistung in Beispiel 2 aber nicht außer Acht gelassen wird, werden die unfertigen Leistungen jeweils zum Monatsende bewertet und die Veränderung gebucht.
Diese Bestandsveränderung ist dann direkt unter den „Umsatzerlösen“ der Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) in der Gewinn- und Verlustrechnung (G+V) zu sehen. Sie zählt zur Betriebsleistung.
Beispiel 3:
Ihre Mitarbeiter haben eine neue Büro-Einrichtung im Wert von 10.000 Euro für ihr Unternehmen gebaut. Dafür gibt es keine Rechnung. Die Leistung wird in der Gewinn- und Verlustrechnung (G+V) nicht erfasst.
Auch hier haben die Mitarbeiter eine Leistung von 10.000 Euro erbracht. Um diese Leistung zu bewerten, werden solche Arbeiten wie aus Beispiel 3 als „aktivierte Eigenleistung“ gebucht. Dazu werden die Herstellungskosten (also eingesetztes Material und Arbeitsstunden) ermittelt, aktiviert und abgeschrieben – ganz so, als sei die Büroeinrichtung im Geschäft gekauft worden.
Diese aktivierten Eigenleistungen werden auch zur Betriebsleistung gerechnet und damit die tatsächliche Leistung des Unternehmens erfasst.

Der Expertin-Tipp

Zitat
„Ganz kurz lässt sich also zusammenfassen:  Die Betriebsleistung ist die Summe von Umsatzerlösen, Bestandsveränderungen der halbfertigen Leistungen und aktivierten Eigenleistungen.“
Herzlichen Dank an Meike Seghorn von der Gillhaus Unternehmensberatung in Varel für die fachliche Unterstützung bei diesem Artikel auf bauprofessor.de.
Meike Seghorn
Ein Artikel von
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