Bauberichterstattung / Statistik

Umsatzerlöse im Bauunternehmen

Umsatzerlöse sind im Bauunternehmen auszuweisen:
Die Umsatzerlöse werden im Rechnungswesen in der Regel weiter untergliedert und kontenseitig dargestellt, im Baukontenrahmen allgemein nach:
Umsatzerlöse sind im Bauunternehmen immer an die Fertigstellung bzw. Abnahme der Bauleistungen bzw. des Bauauftrags und der daraufhin erfolgten Legung einer Schlussrechnung gebunden. Nicht Bestandteil der Umsatzerlöse sind unfertige Bauleistungen, die während der Bauausführung als solche auftreten und auszuweisen sind. Das gilt unabhängig davon, ob sie bereits mit einer Abschlagsrechnung belegt wurden oder nicht. Trotz Abschlagsrechnung bleibt aber diese Bauleistung ein unfertiges Erzeugnis im Sinne des Rechnungswesens. Diesbezüglich unterscheiden sich die Umsatzerlöse auch vom Baugewerblichen Umsatz, der im Rahmen der Bauberichterstattung an die Landesämter für Statistik, beispielsweise mit dem "MBB - Monatsbericht Bauhauptgewerbe " zu melden ist.
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