Buchhaltung / Rechnungswesen

Unfertige Bauleistungen

Unfertig sind Bauleistungen so lange, bis sie nicht fertiggestellt bzw. abgenommen wurden. Erst mit der Abnahme und Schlussrechnung werden sie zu Umsatzerlösen. Eine Rechnungslegung mit Abschlagsrechnungen gegenüber dem Auftraggeber und die Bezahlung macht die Bauleistung nicht zu Umsatzerlösen, sie bleiben weiterhin bis zum Abschluss des Bauprozesses unfertig.
Bei einer über einen Stichtag der Monatsabrechnung hinausgehenden Bauzeit und Leistungserstellung wird in der Regel am Monatsende ein Bestand (Endbestand) an unfertigen Bauleistungen vorliegen, der im folgenden Abrechnungsmonat in gleichem Umfang den Bestand am Monatsanfang (Anfangsbestand) der bisher hergestellten, unfertigen Bauleistung darstellt.
Für den periodischen Nachweis ist deshalb folgender Zusammenhang zu beachten:
Umsatzerlöse im Berichtszeitraum
- Anfangsbestand
+ Endbestand
an unfertigen Bau-
leistungen (zu Preisen)
+ Bestandszunahme
- Bestandsabnahme
= hergestellte Leistung (Gesamtleistung) im Berichtszeitraum
+ Anfangsbestand
- Endbestand
an unfertigen Bau-
leistungen (zu Preisen)
- Bestandszunahme
+ Bestandsabnahme
= Umsatzerlöse im Berichtszeitraum
In beiden Fällen kann auch mit der Differenz zwischen Anfangs- und Endbestand, d. h. der Bestandsänderung, gerechnet werden. Dann gelten die rechts in der Übersicht ausgewiesenen Beziehungen.
Besondere Aufmerksamkeit ist der Erfassung der hergestellten, aber noch unfertigen Bauleistung zum Stichtag zu schenken, vor allem wegen des nicht geringen Umfangs auf den Baustellen sowie als Grundlage für die
  • monatliche Leistungsmeldung zur Übernahme in die Betriebsbuchhaltung,
  • gegenüber dem Auftraggeber mit Abschlagsrechnungen zu belegenden Bauleistungen.
Die Erfassung der hergestellten eigenen Bauleistung kann nach verschiedenen Methoden erfolgen:
  1. Mengenmäßige Leistungsermittlung:
    Vorrangig wird die Bauleistung des Monats durch Bewertung der gefertigten Mengen mit den vereinbarten Baupreisen ermittelt. Dafür werden am Monatsende die Ist-Mengen der hergestellten Leistungen nach den einzelnen Positionen des Leistungsverzeichnisses (LV) ermittelt. Dies geschieht durch ein Aufmaß.
  2. Rechnerische Leistungsermittlung:
    Sie wird immer dann von praktischer Bedeutung sein, wenn kein Leistungsverzeichnis vorliegt. Dann sollte ein Fertigstellungsgrad verantwortungsbewusst geschätzt werden.
    Die Fehler einer Schätzung lassen sich vermindern, wenn die Einschätzung nicht für den gesamten Auftrag, sondern nach Teilleistungen vorgenommen wird.
Den Nachweis der unfertigen Bauleistungen wird als Beispiel im Rahmen einer Leistungsmeldung, worauf verwiesen wird, veranschaulicht.
Für die Ermittlung der unfertigen, nicht abgerechneten Bauleistungen können als Hilfsmittel auch die Zahlungsanforderungen (Abschlagsrechnungen) herangezogen werden, wenn der Berichtsstichtag (Monatsende) mit dem Datum der Geldanforderung übereinstimmt und der Abschlagsrechnung ein Aufmaß über die geleisteten Mengen zugrunde liegt.
Beispielsweise kann der interne Beleg folgendermaßen erstellt werden:
Abschlagsrechnungen (an den Auftraggeber eingereicht)100.000 €
+ ausgeführte Leistungen, die in den Abschlagsrechnungen noch nicht enthalten sind+ 20.000 €
+ noch nicht in Rechnung gestellte sonstige Leistungen an Dritte+ 5.000 €
+ noch nicht berechnete Stundenlohnarbeiten+ 8.000 €
= unfertige Bauleistungen (unberichtigt)133.000 €
- Leistungsminderungen, z. B. bereits in den Abschlagsrechnungen enthaltene, aber noch nicht voll erbrachte Teilleistungen- 2.000 €
= unfertige Bauleistung per Berichtszeitraum131.000 €
Dieser interne Beleg wird nach Abnahme der Bauleistung und Aufstellung der Schlussrechnung durch diese ersetzt. Die Verfahrensweise ist vorwiegend üblich in kleinen Bauunternehmen und Bauhandwerksbetrieben mit Zahlungsanforderungen jeweils zum Monatsende, vor allem gegenüber öffentlichen Auftraggebern.
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