Buchhaltung / Rechnungswesen

Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA)

Eine spezielle Form von Erfolgsrechnungen stellt die Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) dar. Der bereits vor 50 Jahren vorgelegte Standard - BWA von DATEV erfuhr inzwischen verschiedene Anpassungen zur Gliederung, Erweiterungen mit darauf aufbauenden Auswertungen im Rahmen des Controllings sowie zu Struktur- und Betriebsvergleichen und branchendifferenzierte Anwendungen. Bevorzugt wird sie für unterjährige Aussagen (z. B. Monate) zu den Aufwendungen, Erträgen und Ergebnissen des Unternehmens, meistens für den Betrieb als Ganzes. Folglich ist die Anwendung vorrangig auf sehr kleine Bauhandwerksbetriebe sowie auf kleinere bis mittelgroße Bauunternehmen ausgerichtet, wenn zugleich die Finanzbuchhaltung von steuerberatenden Berufen ausgeführt wird.
Oft erfolgt eine BWA auch parallel zu den Betriebszusammenfassungen wie sie sich beispielsweise aus dem Betriebsabrechnungsbogen (BAB) aus der Kostenstellenrechnung und zum Jahresabschluss als Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) nach § 275 Handelsgesetzbuch (HGB) darstellen. Die Bedeutung ist vorrangig in der Bereitstellung monatlich aktueller Aussagen zur Beurteilung der wirtschaftlichen Lage im Unternehmen zu sehen, um noch möglichst frühzeitig Einfluss nehmen zu können. Für Kreditinstitute ist sie wichtig für Entscheidungen, ob und inwieweit das Unternehmen als kreditwürdig angesehen werden kann.
In welcher Tiefe die Gliederung der auszuweisenden Positionen in der BWA erfolgen soll, kann betriebsindividuell oder in Abhängigkeit von der genutzten Software für die Finanzbuchhaltung und deren Auswertung, z. B. durch die Drucklisten von DATEV, bestimmt werden. Nachfolgend wird ein Beispiel für eine praktizierte BWA mit bauspezifischem Bezug dargestellt:
Beispielgliederung für eine BWA:
Umsatzerlöse
+/./. Bestandsänderungen unfertiger Bauleistungen und fertige Erzeugnisse
+ aktivierte Eigenleistungen

= Gesamtleistung
./. Aufwendungen für Stoffe (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe), Wareneinkauf
./. bezogene Leistungen (Fremdleistungen, Nachunternehmerleistungen)

= Rohertrag (Rohergebnis)

./. sonstige betriebliche Erlöse
= Betrieblicher Rohertrag

./. Gesamtkosten, differenziert nach Kostenarten:
  • Personalkosten
  • Raumkosten
  • betriebliche Steuern
  • Versicherungen, Beiträge
  • Kfz-Kosten ohne Steuern
  • Werbe- und Reisekosten
  • Abschreibungen
  • Reparaturen/Instandhaltung
  • Sonstige Kosten

Betriebsergebnis (EBIT)
+ neutraler Ertrag (Zinsertrag und sonstiger neutraler Ertrag)
./. neutraler Aufwand (Zinsaufwand und sonstiger neutraler Aufwand)
(+/./. ggf. außerordentliches Ergebnis als Differenz zwischen Aufwendungen und Erträgen)

= Ergebnis vor Steuern
./. Steuern

= Vorläufiges Ergebnis (Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag)

Die Aussagekraft zu den Ergebnissen einer BWA wird wesentlich von der Exaktheit im Rahmen der Finanzbuchhaltung abhängen, besonders von der zeitgerechten Kostenzuordnung und -abgrenzung bei der unterjährigen Aufstellung. Werden beispielsweise die Abschreibungen (AfA) für die Baumaschinen und Geräte nicht monatlich abgegrenzt und gebucht, sondern nur zum Jahresende, dann bleibt die monatliche Aussage zum Ergebnis nur von geringerem Wert.
Da Aussagen zum außerordentlichen Ergebnis (als Differenz zwischen außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen) in der GUV nach HGB ab Jahresabschlüsse zu Geschäftsjahren, die nach dem 31.12.2015 begonnen haben, nicht mehr auszuweisen sind, kann in einer BWA dies aus betriebswirtschaftlicher Sicht durchaus von Interesse sein. Dies wird beispielsweise in der Gliederung einer BWA in der im Verlag R. Müller, Köln in 8. Auflage 2016 erschienenen Publikation "Kosten-, Leistungs- und Ergebnisrechnung - KLR-Bau", herausgegeben von den Spritzenverbänden der Bauwirtschaft (HDB und ZDB) auf S. 20 berücksichtigt.
Bauprofessor-Redaktion
Dieser Beitrag wurde von unserer Bauprofessor-Redaktion erstellt. Für die Inhalte auf bauprofessor.de arbeitet unsere Redaktion jeden Tag mit Leidenschaft.
Über Bauprofessor »
Copyright bauprofessor.de Lexikon
Herausgeber: f:data GmbH Weimar und Dresden
Die Inhalte dieser Begriffserläuterung und der zugehörigen Beispiele sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der f:data GmbH unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigung, Übersetzung, Mikroverfilmung und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Alle in diesem Werk enthaltenen Angaben, Ergebnisse usw. wurden von den Autoren nach bestem Wissen erstellt. Sie erfolgen ohne jegliche Verpflichtung oder Garantie der f:data GmbH. Sie übernimmt deshalb keinerlei Verantwortung und Haftung für etwa vorhandene Unrichtigkeiten.
Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürfen.

Verwandte Fachbegriffe

Um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten, verwenden wir Cookies. Einige dieser Cookies sind erforderlich für den reibungslosen Ablauf dieser Website, andere helfen uns, Inhalte auf Sie zugeschnitten anzubieten. Wenn Sie auf „ Ich akzeptiere“ klicken, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Individuelle Cookie-Einstellungen Ich akzeptiere