Baukalkulation / Angebot / Nachträge

Unterwert-Kalkulation

Von einer Unterwert-Kalkulation wird in der Baupraxis dann gesprochen, wenn einzelne Kalkulationselemente bzw. -bestandteile für eine Leistungsposition im Leistungsverzeichnis (LV) im Angebot nicht oder nur zum Teil kalkuliert wurden. Es betrifft nicht ein Unter-Angebot für die ausgeschriebene Baumaßnahme insgesamt oder ggf. ein Angebot mit einem offensichtlichen Kalkulationsirrtum, sondern nur die Kalkulation einzelner Leistungspositionen.
Derartige Unter-Bewertungen sind dann von Interesse, wenn beispielsweise für solche Leistungspositionen Mengenmehrungen oder -minderungen als Abweichungen zwischen Bau-Soll und Bau-Ist oder Null-Positionen vorliegen sowie Leistungsänderungen für diese Positionen angeordnet wurden. Daraus wäre ggf. zunächst das vertretbare Kalkulationsniveau für diese Leistungspositionen zu bestimmen, gewissermaßen als vergleichbare bzw. "normierte" Einheitspreise, sofern dies für die Beurteilung zur Kalkulation von Nachträgen, z. B. bei Leistungsänderungen erforderlich ist.
Zur Klärung können die Dokumente der Preisermittlung für das Angebot herangezogen werden, beispielsweise Aussagen aus einer hinterlegten Urkalkulation oder aus den verlangten ergänzenden Preisblättern (EFB-Preis) 221 bis 223 nach Vergabe- und Vertragshandbuch (VHB-Bund, Ausgabe 2017).
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