Baurecht / BGB

Vergütung ohne Vereinbarung

Besonders bei Bauverträgen geringeren Umfangs und mit Nichtkaufleuten (Verbraucher) als Auftraggebern kommt es nicht selten vor, dass keine Vereinbarung über die Höhe der Vergütung getroffen wurde. Dem Auftragnehmer steht dann eine „übliche“ Vergütung nach § 632 Abs. 2 BGB zu, wenn sich aus den Preisermittlungsgrundlagen des Vertrags keine Vergütungshöhe ableiten lässt.
Der BGH hat in einem Urteil vom 26.10.2000 (Az.: VII ZR 239/98) zu einem ähnlichen Fall entschieden, dass diejenige Vergütung „üblich“ ist, die zur Zeit des Vertragsschlusses nach allgemeiner Auffassung der beteiligten Partner am Ort der Werksleistung gewährt zu werden pflegt. Vergleichsmaßstab sind ggf. Leistungen gleicher Art, gleicher Güte und gleichen Umfangs. Die Anerkennung der Üblichkeit setzt gleiche Verhältnisse in zahlreichen Einzelfällen voraus. Auf dieser Basis ist die Üblichkeit evtl. durch einen Sachverständigen und nicht etwa durch zwei Vergleichsbaustellen zu ermitteln. Da damit nicht unerhebliche Darlegungs- und Beweislasten verbunden sein können, sollte von vornherein Klarheit durch die Vertragspartner über die Höhe der Vergütung geschaffen und daraufhin vereinbart werden.
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Region Preisangaben netto (ohne USt.) für Region: Erding

Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Vergütung ohne Vereinbarung"

Auszug im Originaltext aus DIN 1961 (2016-09)
(1) Durch die vereinbarten Preise werden alle Leistungen abgegolten, die nach der Leistungsbeschreibung, den Besonderen Vertragsbedingungen, den Zusätzlichen Vertragsbedingungen, den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen, den Allgemeinen Techn...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
Vertragsstrafen für die Überschreitung von Vertragsfristen sind nur zu vereinbaren, wenn die Überschreitung erhebliche Nachteile verursachen kann. Die Strafe ist in angemessenen Grenzen zu halten. Beschleunigungsvergütung (Prämien) sind nur vorzusehe...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
Vertragsstrafen für die Überschreitung von Vertragsfristen sind nur zu vereinbaren, wenn die Überschreitung erhebliche Nachteile verursachen kann. Die Strafe ist in angemessenen Grenzen zu halten. Beschleunigungsvergütung (Prämien) sind nur vorzusehe...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1961 (2016-09)
(1) 1. Der Auftraggeber kann bis zur Vollendung der Leistung jederzeit den Vertrag kündigen.2. Dem Auftragnehmer steht die vereinbarte Vergütung zu. Er muss sich jedoch anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrags an Kosten erspart ode...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1961 (2016-09)
(1) 1. Stundenlohnarbeiten werden nach den vertraglichen Vereinbarungen abgerechnet. Anmerkung zu § 15 Abs. 1 Nr. 12. Soweit für die Vergütung keine Vereinbarungen getroffen worden sind, gilt die ortsübliche Vergütung. Ist diese nicht zu ermitteln, s...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) In den Vergabeunterlagen ist vorzuschreiben, dass die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) und die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C) Bestandteile des Vertrags werden. Das...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) In den Vergabeunterlagen ist vorzuschreiben, dass die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) und die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C) Bestandteile des Vertrags werden. Das...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1961 (2016-09)
(1) 1. Der Auftraggeber hat für die Aufrechterhaltung der allgemeinen Ordnung auf der Baustelle zu sorgen und das Zusammenwirken der verschiedenen Unternehmer zu regeln. Er hat die erforderlichen öffentlichrechtlichen Genehmigungen und Erlaubnisse — ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN 12007-3 (2015-07)
4.1.1 Allgemeines Stahlrohre und andere Rohrleitungskomponenten müssen den einschlägigen Europäischen oder Internationalen Normen entsprechen.Der Werkstoff für Stahlrohre muss EN ISO 3183 oder anderen zutreffenden Europäischen Normen entsprechen.Ande...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1961 (2016-09)
(1) Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber seine Leistung zum Zeitpunkt der Abnahme frei von Sachmängeln zu verschaffen. Die Leistung ist zur Zeit der Abnahme frei von Sachmängeln, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit hat und den anerkannten Regel...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm

STLB-Bau Ausschreibungstexte zu "Vergütung ohne Vereinbarung"

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STLB-Bau Ausschreibungstext:
Bei den Pflegeleistungen handelt es sich um Fertigstellungspflege bis zum Zeitpunkt der Abnahme, für Pflegeleistungen gilt DIN 18035-4, die Pflegeleistungen sind durchschnittliche Regelannahmen, der Preis der Einzelleistung errechnet sich aus dem Ein...
Abrechnungseinheit:

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