Baukalkulation / Angebot / Nachträge

Vergütungen aus Preisgleitklauseln

Vergütungen aus Preisgleitklauseln sind dem Grunde nach nicht mit einer Nachtragsart verbunden. Voraussetzung bei einer Preisgleitklausel ist jeweils eine selbstständige vertragliche Regelung zwischen Vertragspartnern, einem Auftraggeber (AG) und dem Bauunternehmen als Auftragnehmer, und zwar in Form einer
Dem Bauunternehmen als Bieter soll mit dem Bauauftrag kein ungewöhnliches Wagnis für Umstände und Ereignisse aufgebürdet werden, die im Voraus auf die Angebotspreise nicht abschätzbar sind und von den Partnern nicht beeinflusst werden können. Das wird oft bei Bauaufträgen mit längeren Bauzeiten der Fall sein, wenn die Entwicklung der Baulohntarife bzw. Lohnkosten nicht vorausschauend vorbestimmt ist und/oder die Entwicklung der Baumaterialpreise kurzfristig sprunghafte Änderungen als Steigerungen und Lieferengpässe diverser Baustoffe aufweist, wie zuletzt im 1. Halbjahr 2021 in Verbindung mit der Coronapandemie.
Aus diesem Grund können – auch bei öffentlichen Bauvorhaben – Preisvorbehalte angeboten und vereinbart werden.

Vergütung bei öffentlichen Bauaufträgen

Vergütung bei Preisgleitklauseln
Bild: © f:data GmbH
Regelungen zur Vergütung von Preisgleitklauseln für öffentliche Bauaufträge und speziell zu Bundesbaumaßnahmen liegen mit den Vergabehandbüchern vor, so
  • zu Hochbaumaßnahmen im Vergabe- und Vertragshandbuch (VHB-Bund, Ausgabe 2017, Stand 2019) mit
    • Formblatt 224 zur Lohngleitklausel einschließlich zugehöriger Richtlinie und
    • Formblatt 225 zur Stoffpreisgleitklausel – Hochbau mit zugehörigen Richtlinien und dem Schreiben/Erlass des BMI vom 21. Mai 2021 zur Nutzung der Stoffpreisgleitklausel als Instrument bei volatilen Preissteigerungen zu weiteren Baustoffarten,
  • zur Anwendung der Stoffpreisgleitklausel – Straßenbau im HVA B-StB (Ausgabe August 2019) im Teil 1 unter Tz. 1.3 (Nr. 19 bis 21), Tz. 1.4 (Nr. 43) sowie im Teil 3 unter Tz. 3.2 (Nr. 43 und 44),
  • zur Stoffpreisgleitklausel zu Nichteisenmetallen nach Formblatt 228 im VHB-Bund.
Ein Berechnungsbeispiel wird unter Vergütung bei einer Lohngleitklausel dargestellt und weitere spezifische Regelungen werden unter Vergütung bei einer Stoffpreisgleitklausel erläutert.
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