Normen

Verkehrsfläche (VF)

Definition Verkehrsfläche (VF) nach DIN 277

Die Verkehrsfläche umfasst nach DIN 277 – Grundflächen und Rauminhalte im Hochbau (aktualisierte Ausgabe August 2021) eine Teilfläche der Netto-Raumfläche (NRF), die „der horizontalen und vertikalen Verkehrserschließung oder der Verkehrssicherung des Bauwerks“ dient. Das betrifft z. B. Treppenhäuser, Flure, innere Rampen, Fluchtbalkone, Rolltreppen, Flächen von Aufzugsschächten, Fahrbahnen und Rangierflächen zwischen den Stellplätzen in Garagen. Bei Erfordernissen kann die Verkehrsfläche auch nach den Beispielen in einer 2. Stufe untergliedert werden.

Berechnung der VF

Besteht ein Bauprojekt aus mehreren funktional, räumlich oder wirtschaftlich abgrenzbaren Bauwerken oder Bauabschnitten, so sind die Flächen jeweils getrennt zu bestimmen. Heranzuziehen sind nach Tz. 6.2. in der DIN 277 die lichten Maße zwischen den Baukonstruktionen in Höhe der Oberkanten der Boden- bzw. Deckenbeläge.
Flächen von schräg verlaufenden Konstruktionen (z. B. für Treppen und Rampen) sind, soweit sie kein eigenes Geschoss darstellen und sich dort nicht mit anderen Grundflächen überschneiden, dem darüber liegenden Geschoss zuzuordnen.

Genauigkeit der Flächenermittlung

Die Genauigkeit der Flächenermittlung wird sich nach dem Stand der Bauplanung (beispielsweise Entwurfs- oder Ausführungsplanung) und den dafür erarbeiteten jeweiligen Planungsunterlagen richten.
Die DIN 277 kann mit detaillierten Aussagen einschließlich vorgenommener Änderungen in der aktualisierten Fassung in baunormenlexikon.de aufgerufen werden.
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