Die DIN 277 kann mit detaillierten Aussagen einschließlich vorgenommener Änderungen in der aktualisierten Fassung in baunormenlexikon.de aufgerufen werden. Untergliederung und Bestandteile der NUF
Sofern erforderlich, kann die Nutzungsfläche nach Vorgabe in Tz. 4.2 der DIN 277 weiter untergliedert werden in Flächen für:
Wohnen und Aufenthalt (NUF 1), z. B. Wohnräume, Küchen, Ruheräume, Aufenthaltsräume, Gemeinschaftsräume, Speiseräume und Pausenräume,
Büroarbeit (NUF 2), z. B. Großraumbüros, Konstruktionsräume, Aufsichtsräume, Schalterräume und Bürogeräteräume,
Produktion, Hand- und Maschinenarbeit, Forschung und Entwicklung (NUF 3), z. B. Werkhallen, Labors, Räume für Tierhaltung und gewerbliche Küchen,
Lagern, Verteilen und Verkaufen (NUF 4), z. B. Lagerräume, Silos, Archive, Verkaufsräume, Kühlräume und Messeräume,
Bildung, Unterricht und Kultur (NUF 5), z. B. Hörsäle, Bibliotheksräume, Zuschauerräume in Kinos, Bühnenräume, Sporträume und Proberäume,
Heilen und Pflegen (NUF 6), z. B. Behandlungsräume, Operationsräume, Bettenräume und Intensivpflegeräume,
Sonstige Nutzungen (NUF 7), z. B. Abstellräume, Fahrradräume, Müllsammelräume, Abstellflächen, Garagen, Sanitärräume und Schutzräume, nicht jedoch als nutzbare Verkehrsflächen (VF). Der NUF 7 sind auch weitere Flächen zuzurechnen, die nicht innerhalb der Technikfläche (TF) erfasst werden wie für: technische Anlagen oder Einbauten, die der Steuerung oder dem Betrieb spezifischer Geräte und Anlagen dienen, z. B. EDV-Serverraum und Kompressorraum für eine Druckluftanlage,
technische Anlagen, die im Bauwerk mit für die Ver- und Entsorgung anderer Bauwerke untergebracht werden, z. B. Wasser- und Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen und Starkstromanlagen.
Bei Erfordernissen kann eine weitere Untergliederung über die angeführte Stufe hinaus auch für die angeführten Beispiele erfolgen.
Bewegungsflächen innerhalb von Räumen (z. B. zwischen Maschinen in Werkhallen) sind auch als Nutzungsfläche einzuordnen und nicht als Verkehrsfläche (VF) anzusehen.
Werden Flächen wechselnd genutzt, so sind sie der Teilfläche mit der überwiegenden Nutzung zuzuordnen. Erfolgt aber ständig eine andere Nutzung innerhalb eines Raumes als für den Raum selbst vorgesehen (z. B. Garderoben), dann ist eine Zuordnung nach der vorgesehenen hauptsächlichen Nutzung vorzunehmen.
Berechnung der NUF
Zur Berechnung sind die lichten Maße zwischen den Baukonstruktionen in der Höhe der Oberkanten der Boden- und Deckenbeläge heranzuziehen. Konstruktive und gestalterische Vor- und Rücksprünge, Fuß- und Sockelleisten u. a. bleiben unberücksichtigt.
Besteht ein Bauprojekt aus mehreren funktional, räumlich oder wirtschaftlich abgrenzbaren Bauwerken oder Bauabschnitten, so sind die Flächen jeweils getrennt zu bestimmen.
Die Genauigkeit der Flächenermittlung wird sich nach dem Stand der Bauplanung (beispielsweise oder Ausführungsplanung) und den dafür erarbeiteten jeweiligen Planungsunterlagen richten. Die herangezogenen Planungsunterlagen sind dafür anzugeben.