Normen

Nutzungsfläche (NUF)

Die Nutzungsfläche (NUF) umfasst mit Bezug auf Tz. 3.5 in der DIN 277– Grundflächen und Rauminhalte im Hochbau (aktualisierte Ausgabe August 2021) den "Anteil der Netto-Raumfläche (NRF), der der Zweckbestimmung des Bauwerks dient".
Die DIN 277 kann mit detaillierten Aussagen einschließlich vorgenommener Änderungen in der aktualisierten Fassung in baunormenlexikon.de aufgerufen werden.

Untergliederung und Bestandteile der NUF

Sofern erforderlich, kann die Nutzungsfläche nach Vorgabe in Tz. 4.2 der DIN 277 weiter untergliedert werden in Flächen für:
  1. Wohnen und Aufenthalt (NUF 1), z. B. Wohnräume, Küchen, Ruheräume, Aufenthaltsräume, Gemeinschaftsräume, Speiseräume und Pausenräume,
  2. Büroarbeit (NUF 2), z. B. Großraumbüros, Konstruktionsräume, Aufsichtsräume, Schalterräume und Bürogeräteräume,
  3. Produktion, Hand- und Maschinenarbeit, Forschung und Entwicklung (NUF 3), z. B. Werkhallen, Labors, Räume für Tierhaltung und gewerbliche Küchen,
  4. Lagern, Verteilen und Verkaufen (NUF 4), z. B. Lagerräume, Silos, Archive, Verkaufsräume, Kühlräume und Messeräume,
  5. Bildung, Unterricht und Kultur (NUF 5), z. B. Hörsäle, Bibliotheksräume, Zuschauerräume in Kinos, Bühnenräume, Sporträume und Proberäume,
  6. Heilen und Pflegen (NUF 6), z. B. Behandlungsräume, Operationsräume, Bettenräume und Intensivpflegeräume,
  7. Sonstige Nutzungen (NUF 7), z. B. Abstellräume, Fahrradräume, Müllsammelräume, Abstellflächen, Garagen, Sanitärräume und Schutzräume, nicht jedoch als nutzbare Verkehrsflächen (VF).
    Der NUF 7 sind auch weitere Flächen zuzurechnen, die nicht innerhalb der Technikfläche (TF) erfasst werden wie für:
    • technische Anlagen oder Einbauten, die der Steuerung oder dem Betrieb spezifischer Geräte und Anlagen dienen, z. B. EDV-Serverraum und Kompressorraum für eine Druckluftanlage,
    • technische Anlagen, die im Bauwerk mit für die Ver- und Entsorgung anderer Bauwerke untergebracht werden, z. B. Wasser- und Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen und Starkstromanlagen.
Bei Erfordernissen kann eine weitere Untergliederung über die angeführte Stufe hinaus auch für die angeführten Beispiele erfolgen.
Bewegungsflächen innerhalb von Räumen (z. B. zwischen Maschinen in Werkhallen) sind auch als Nutzungsfläche einzuordnen und nicht als Verkehrsfläche (VF) anzusehen.
Werden Flächen wechselnd genutzt, so sind sie der Teilfläche mit der überwiegenden Nutzung zuzuordnen. Erfolgt aber ständig eine andere Nutzung innerhalb eines Raumes als für den Raum selbst vorgesehen (z. B. Garderoben), dann ist eine Zuordnung nach der vorgesehenen hauptsächlichen Nutzung vorzunehmen.

Berechnung der NUF

Zur Berechnung sind die lichten Maße zwischen den Baukonstruktionen in der Höhe der Oberkanten der Boden- und Deckenbeläge heranzuziehen. Konstruktive und gestalterische Vor- und Rücksprünge, Fuß- und Sockelleisten u. a. bleiben unberücksichtigt.
Besteht ein Bauprojekt aus mehreren funktional, räumlich oder wirtschaftlich abgrenzbaren Bauwerken oder Bauabschnitten, so sind die Flächen jeweils getrennt zu bestimmen.
Die Genauigkeit der Flächenermittlung wird sich nach dem Stand der Bauplanung (beispielsweise oder Ausführungsplanung) und den dafür erarbeiteten jeweiligen Planungsunterlagen richten. Die herangezogenen Planungsunterlagen sind dafür anzugeben.
Die Nutzungsflächen können bei Bedarf und Erfordernissen ggf. auch als Mengen- und Bezugseinheit für die Ermittlung der Baukosten nach DIN 276 – Kosten im Bauwesen zu speziellen Untergliederungen der Kostengruppen herangezogen werden.
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Nutzungsfläche (NUF)"

Auszug im Originaltext aus DIN 277-1 (2016-01)
4.1 Grundsatz und Gliederungstiefe Die nach dieser Norm ermittelten Grundflächen des Bauwerks sind entsprechend ihrer Art und Nutzung nach der Tabelle 1 zu gliedern. ... 4.2 Untergliederung der Nutzungsfläche (NUF) Bei Bedarf kann die Nutzungsfläche ...
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Auszug im Originaltext aus DIN 277 (2021-08)
4.1 Grundsatz und Gliederungstiefe Die nach diesem Dokument ermittelten Grundflächen des Bauwerks sind entsprechend ihrer Art und Nutzung nach Tabelle1 zu gliedern. ... 4.2 Untergliederung der Nutzungsfläche (NUF) Bei Bedarf kann die Nutzungsfläche (...
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Auszug im Originaltext aus DIN 277 (2021-08)
Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die folgenden Begriffe.ISO und IEC stellen terminologische Datenbanken für die Verwendung in der Normung unter den folgenden Adressen bereit: ISO Online Browsing Platform: verfügbar unter https://www.iso.org...
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Die Checkliste in Tabelle A.4 bietet eine fakultative Grundlage für die Bearbeitung des Prozessschrittes 4 und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. ... ...
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Auszug im Originaltext aus DIN 277-1 (2016-01)
6.1 Brutto-Grundfläche (BGF) 6.1.1 Inhalt und AbgrenzungZur Brutto-Grundfläche (BGF) gehören die nutzbaren Netto-Raumflächen (NRF) und die Konstruktions-Grundflächen (KGF) aller Grundrissebenen eines Bauwerks.Nicht zur Brutto-Grundfläche (BGF) gehöre...
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Auszug im Originaltext aus DIN 277-1 (2016-01)
Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die folgenden Begriffe.3.1 Grundflächen des Bauwerks 3.1.1 Brutto-Grundfläche (BGF) Gesamtfläche aller Grundrissebenen des Bauwerks3.1.2 Konstruktions-Grundfläche (KGF) Teilfläche der Brutto-Grundfläche (BGF)...
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Auszug im Originaltext aus DIN 277 (2021-08)
6.1 Brutto-Grundfläche (BGF) Für die Ermittlung der Brutto-Grundfläche (BGF) sind die äußeren Maße der Baukonstruktionen einschließlich Bekleidung (z.B. Außenseiten von Putzschichten, mehrschaligen Wandkonstruktionen) in Höhe der Oberkanten der Boden...
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