Normen

Brutto-Grundfläche (BGF)

Die Brutto-Grundfläche (BGF) nach DIN 277 ist die Summe aller Geschossflächen eines Gebäudes, gemessen nach den äußeren Abmessungen der Außenwände.

Flächenarten für Gebäude nach DIN 277

In der DIN 277 werden die Flächen des Gebäudes grundsätzlich in Brutto-Grundflächen (BGF), Netto-Raumflächen (NRF) und Konstruktions-Grundflächen (KGF) gegliedert.
Die Netto-Raumflächen (NRF) werden im Weiteren entsprechend ihrem Nutzungszweck differenziert in:
Flächenarten nach DIN 277 umfassen BGF, NRF und KGF, wobei die NRF in Nutzungs-, Verkehrs- und Technikflächen unterteilt sind.
Flächenarten nach DIN 277 umfassen BGF, NRF und KGF, wobei die NRF in Nutzungs-, Verkehrs- und Technikflächen unterteilt sind. Bild: © Aus: Mickan, Ulrike: Grundflächen und Rauminhalte nach DIN 277 im Bild, Köln, Rudolf Müller Medien, 2024.

Brutto-Grundfläche (BGF)

Die Brutto-Grundfläche (BGF) eines Gebäudes wird geschossweise anhand der äußeren Abmessungen der Außenwände bzw. der Dachflächen ermittelt. Maßgebend sind die Abmessungen der Außenseiten der äußeren Baukonstruktion in Höhe der Boden-/Deckenbeläge. Zugrunde gelegt werden Ausbaumaße.
Bei der Flächenermittlung sind somit die Außenseiten der äußeren Bekleidung anzusetzen, wie z. B. die Außenseite der Putzoberflächen oder der äußeren Schicht einer Vorsatzschale. Untergeordnete Bauteile, wie Vor-/Rücksprünge in der Außenfassade, bleiben hierbei unberücksichtigt, wenn diese Vor-/Rücksprünge nicht zu einer Vergrößerung der Nettoraumflächen des Gebäudes führen (z. B. Erker).
Zusätzlich zur Differenzierung nach den unterschiedlichen Geschossebenen des Gebäudes sind Brutto-Grundflächen separat nach Art der Raumumschließungen zu ermitteln. Es wird hierbei in dem Raumumschließungs-Regelfall (BGF R) und in dem Raumumschließungs-Sonderfall (BGF S) unterschieden.
Zum Raumumschließungs-Regelfall gehören jene Brutto-Grundflächen, die allseits umschlossen sind. Ein Raum ist allseits umschlossen, wenn der Raum seitlich sowie oben und unten durch Bauelemente zur Außenluft abgegrenzt ist. Ein Balkon gehört beispielsweise nicht zum Raumumschließungs-Regelfall, da dieser seitlich und ggf. oben nicht vollständig von einer Wand bzw. Decke / Dach zur Außenluft abgetrennt ist. Ein Balkon wird daher dem Raumumschließungs-Sonderfall zugeordnet.
Brutto-Grundfläche: Abbildung 1.
Bild: © Aus: Mickan, Ulrike: Grundflächen und Rauminhalte nach DIN 277 im Bild, Köln, Rudolf Müller Medien, 2024, S. 72.

Diese Flächen zählen nicht zur Brutto-Grundfläche

Bestimmte Flächen werden gemäß DIN 277 nicht in die Brutto-Grundfläche (BGF) einbezogen, da sie keinen Nutzungszweck erfüllen, nicht begehbar sind oder nicht konstruktiv fest mit dem Gebäude verbunden sind.
Nicht als Brutto-Grundfläche anzurechnen sind Flächen,
  • die sich außen am Bauwerk befinden und nicht konstruktiv fest mit dem Gebäude verbunden sind, wie z. B. die Flächen einer Eingangstreppe, eines nicht unterkellerten Innenhofes oder einer Terrasse am Gebäude sowie die Flächen von Licht- und Luftschächten außen am Gebäude.
  • die nicht begehbar sind und im Lichten eine Fläche > 1m² haben, wie z. B. Flächen von Deckenöffnungen bzw. Lufträumen bei Galeriegeschossen und Treppenaugen.
  • die nicht zugänglich oder nicht nutzbar sind, wie z. B. Abseiten oder Spitzböden in Dachgeschossen sowie Hohlräume in Dachkonstruktionen.
  • die keinem Nutzungszweck der Norm zugeordnet werden können, die also keine Verkehrsfläche, keine Technikfläche und keine Nutzungsfläche sind. Solche Flächen sind z. B. begrünte Innenhöfe von Atriumhäusern sowie Flächen, die ausschließlich der Wartung, Kontrolle und Reparatur von Baukonstruktion und technischen Anlagen dienen (Flächen von Dachleitern, von Dachstegen, in abgehängten Decken oder in Installationsdoppelböden und in Kriechgängen/-kellern).
Brutto-Grundfläche: Abbildung 2.
Bild: © Aus: Mickan, Ulrike: Grundflächen und Rauminhalte nach DIN 277 im Bild, Köln, Rudolf Müller Medien, 2024, S. 75.

Der Expertinnen-Tipp

Der Expertinnen-Tipp

Dr.-Ing. Ulrike Mickan ist selbstständige Architektin und verantwortlich für das Lehr- und Forschungsgebiet Planungs- und Bauökonomie an der TU Dresden, Fakultät Architektur.
„Baukonstruktionen außen am Gebäude werden unter bestimmten Umständen als Brutto-Grundfläche angerechnet: Zum Beispiel sind Flächen von Terrassen oder befestigten Innenhöfen, die unterbaut sind und einen Nutzungszweck haben (die also der Nutzungsfläche oder der Verkehrsfläche zugeordnet werden können), als Brutto-Grundfläche-Sonderfall zu erfassen.“
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Brutto-Grundfläche (BGF)"

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