Normen

Brutto-Grundfläche (BGF)

Die Brutto-Grundfläche (BGF) wird in der DIN 277 – Grundflächen und Rauminhalte im Hochbau (aktualisierte Ausgabe August 2021) definiert. Benötigt wird die Brutto-Grundfläche als Mengen- und Bezugseinheit für die Ermittlung der Baukosten nach DIN 276 – Kosten im Bauwesen in den Kostengruppen 300, 400 sowie 600 bis 800.
Die DIN 277 kann mit detaillierten Aussagen einschließlich vorgenommener Änderungen in der aktualisierten Fassung im baunormenlexikon.de aufgerufen werden.

Bestandteile der BGF

Zur BGF rechnet die Gesamtheit der Grundflächen aller Geschosse oder eines Teilbereichs des Bauwerks in m² mit den folgenden Teilflächen als Bestandteile:
Bei Bedarf kann die BGF noch in weitere Teilflächen untergliedert werden, so ggf. nach:
  • Aussagen in den Tz. 4.2 bis 4.5 der DIN 277 mit weiteren Betrachtungen über die Nutzungsfläche (z. B. zu Teilflächen für Sanitär- und Umkleideräume) oder über die Konstruktions-Grundfläche nach Teilflächen für:
    • Außenwände – Außenwand-Konstruktions-Grundfläche (AKF),
    • Innenwände – Innenwand-Konstruktions-Grundfläche (IKF) und
    • Trennwände – Trennwand-Grundfläche (TGF).
  • DIN EN 15221-6 (Flächenbemessung im Facility Management (FM) – Ausgabe Dezember 2011) gebildet werden, beispielsweise die Innen-Grundfläche (IGF) aus der Differenz der BGF und der Außenwand-Konstruktions-Grundfläche (AKF).

Berechnung der Grundflächen

Die Grundflächen sind nach den Planmaßen (Soll-Maße) oder nach den tatsächlichen Abmessungen (Ist-Maße) zu berechnen. Anzusetzen sind nach Tz. 6.1 der DIN 277 die „äußeren Maße der Baukonstruktionen einschließlich Bekleidung (z. B. Außenseite von Putzschichten, mehrschalige Wandkonstruktionen) in Höhe der Oberkanten der Boden- und Deckenbeläge“.
Bei Grundflächen mit Begrenzungen durch Brüstungen und Geländer (z. B. Balkone und Loggien als innenliegende Lufträume) ist bis zu den Außenkanten des am weitesten außenliegenden Bestandteils dieser Konstruktionen in Höhe der Oberkanten der Boden- bzw. Deckenbeläge zu messen. Weiterhin werden in die BGF auch eingeschlossen:
  • Grundflächen von Installations- und Aufzugsschächten in jedem Geschoss, durch das sie führen sowie
  • Grundflächen, deren Zweckbestimmung noch nicht festgelegt sind.
Angewendete Messverfahren und die zugrundeliegenden Unterlagen der Bauplanung sind anzugeben. Die Grundflächen sind getrennt zu ermitteln:
  • nach den Geschossebenen des Bauwerks, auch bei Flächen unter oder über schräg verlaufenden Flächen sowie
  • nach ihrem unterschiedlichen Ausbaustand (z. B. voll oder beschränkt nutzbarer Ausbau).

Der BGF nicht zuordenbare Flächen

Nicht zur Brutto-Grundfläche gehören mit Bezug auf Tz. 6.1 der DIN 277:
  • Flächen, die sich außerhalb des Bauwerks befinden und nicht mit dem Bauwerk konstruktiv verbunden sind (z. B. Außentreppen, Terrassen und Rampen),
  • Lufträume (z. B. Deckenöffnungen) als Flächen innerhalb einer Grundrissebene, die nicht vorhanden sind mit einem lichten Querschnitt größer 1 m²,
  • Abstellflächen und Zugangswege für technische Anlagen auf dem Bauwerk (z. B. Photovoltaikanlagen und Lüftungsgeräte),
  • Flächen, die ausschließlich der Wartung, Inspektion und Instandsetzung von Baukonstruktionen und technischen Anlagen dienen (z. B. nicht nutzbare Dachflächen, Wartungs- und Kriechgänge),
  • Flächen in Dachräumen, die keinen Zugang haben, nicht begehbar oder aus anderen Gründen nicht nutzbar sind,
  • Flächen in Hohlräumen von Kaltdachkonstruktionen,
  • Flächen in Licht- und Luftschächten, die außen am Bauwerk liegen.

Rechenbeispiel zur Ermittlung der Brutto-Grundfläche (BGF)

Bauwerk: Garage nach Planungsunterlagen mit 3 cm Außenputz
Planungsunterlagen Garage
Planungsunterlagen Garage Bild: © f:data GmbH
Berechnung der Brutto-Grundfläche der Garage:
Brutto-Grundfläche (BGF)=(5,73 + 2 * 0,03 Putz)*(3,48 + 2 * 0,03 Putz)=20,50 m²
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Brutto-Grundfläche (BGF)"

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