Bauwerke

Bauwerk

Das Bauwerk wird als Begriff im Sprachgebrauch in verschiedener Hinsicht verwendet und in Rechtsvorschriften wie im BGB und der VOB herangezogen. Allgemein wird es als "eine unbewegliche, in Verbindung mit dem Erdboden hergestellte Sache" angesehen, die unter Verwendung von Arbeit, Geräten und Stoffen errichtet wurde. Mit dieser Aussage wurde das Bauwerk erstmals im BGB mit Bezug auf § 650a Abs. 1 zum Bauvertrag nach BGB definiert, wobei noch die Erweiterung auf Außenanlagen und Teile von Bauwerken vermerkt wird. Einbezogen sind damit nicht schlechthin Gebäude, sondern:
  • umfassend Hoch- und Tiefbauarbeiten,
  • Rekonstruktions- und Sanierungsarbeiten als Umbauten,
  • Arbeiten am Grundstück wie Arbeiten des Garten- und Landschaftsbaus (Galabau),
  • Rückbau- und Abbrucharbeiten in Verbindung mit der Beseitigung von Bauwerken.
Speziell zum Verbraucherbauvertrag wird Bezug genommen auf den Bau eines neuen "Gebäudes ".
Ein Bauwerk laut BGB "eine unbewegliche, in Verbindung mit dem Erdboden hergestellte Sache", wie dieses Gebäude
Ein Bauwerk laut BGB "eine unbewegliche, in Verbindung mit dem Erdboden hergestellte Sache", wie dieses Gebäude Bild: © f:data GmbH
Unabhängig von spezifischen begrifflichen Auslegungen ist das Bauwerk praktisch ein Resultat von Leistungen, speziell von Bauleistungen. Auf "Bauleistungen" jeder Art wie die Errichtung, die Instandhaltung und den Abriss als Beseitigung wird in der VOB, speziell im § 1 Abs. 1 im Abschnitt 1 der VOB Teil A Bezug genommen. Demgegenüber bezieht sich § 1 EU Abs. 1 im Abschnitt 2 der VOB/A nach vergaberechtlichen Aspekten auf das "Bauvorhaben". Lediglich § 13 in der VOB Teil B erwähnt im Zusammenhang mit den Fristen für Mängelansprüche das Bauwerk.
Synonym zum Bauwerk wird oft auch von der baulichen Anlage als „mit dem Erdboden verbundene, aus Bauprodukten hergestellte Anlage“ gesprochen, so speziell in § 2 der Musterbauordnung (MBO) und in den jeweiligen Landesbauordnungen.
Zu erwähnen ist noch die spezielle Art als „Technisches Bauwerk“ nach der Definition in § 2 Nr. 3 der Ersatzbaustoffverordnung vom 9. Juli 2021 als eine „mit dem Boden verbundene Anlage oder Einrichtung“.
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Bauwerk"

Ausgabe 2019-07
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Diese Norm legt Begriffe sowie Abkürzungen und Bezeichnungen für die Abdichtung von Bauwerken fest.Diese Norm wurde vom Arbeitsausschuss 005-02-13 AA „Abdichtungen für erdberührte Bauteile (SpA zu CEN/TC 314)“ im DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau) ...
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Ausgabe 2021-03
Diese Norm legt die Anforderungen an das Informationsmanagement in Form eines Managementprozesses im Kontext der Betriebsphase von Assets und des Informationsaustauschs innerhalb dieser Phase bei der Anwendung von BIM fest.Diese Norm wurde vom Techni...
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Diese Norm legt die Grundsätze und Anforderungen eines ausgereiften sicherheitsbewussten Informationsmanagements fest, das als „Bauwerksinformationsmodellierung (BIM) nach der Normenreihe ISO 19650“, und wie in ISO 19650-1 festgelegt, beschrieben wer...
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Ausgabe 2019-08
Diese Norm legt die Anforderungen an das Informationsmanagement in Form eines Managementprozesses im Rahmen der Bereitstellungsphase von Assets und des Informationsaustauschs innerhalb dieser Phase bei der Verwendung von BIM fest. Diese Norm wurde vo...
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Ausgabe 2019-08
Diese Norm beschreibt die Begriffe und Grundsätze für das Informationsmanagement in einem Reifegrad, der als „Bauwerksinformationsmodellierung (BIM) nach der Normenreihe ISO 19650“ bezeichnet wird. Sie enthält Empfehlungen für eine Vorgabe zur Verwal...
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Diese Norm enthält Festlegungen zu zerstörenden und zerstörungsfreien Prüfverfahren zur Bestimmung der Druckfestigkeit sowie zur Prüfung der Oberflächenzugfestigkeit von Festbeton in Bauwerken und Bauteilen. Es werden Auswahl der Messstellen, Entnahm...
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Ausgabe 2021-12
Diese Norm stellt die Grundsätze und Anforderungen für die Bewertung von Gebäuden und Ingenieurbauwerken hinsichtlich ihrer umweltbezogenen, sozialen und ökonomischen Qualität unter Berücksichtigung ihrer technischen und funktionalen Eigenschaften be...
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Ausgabe 2017-06
Diese Norm legt anwendungsbezogene Anforderungen an werkmäßig hergestellte Holzwerkstoffe nach DIN EN 13986 fest, die in Bauwerken verwendet werden.Diese Norm ist vom NABau-Arbeitsausschuss 005-04-01AA „Holzbau“ in Zusammenarbeit mit dem NHM-Arbeitsa...
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Diese Norm liefert grundlegende Produktkategorieregeln (PCR, en: product category rules) für Typ III Umweltdeklarationen für Bauprodukte und Bauleistungen aller Art.Sie wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 350 „Nachhaltigkeit von Bauwerken“ erarbeite...
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Für Kostenkennwerte der Kostengruppe 300 Bauwerk-Baukonstruktionen wird empfohlen, die Mengen und Bezugseinheiten nach Tabelle 3 anzuwenden. ... ...
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NA.B.3.1 Verfahren zur Ermittlung des Böengeschwindigkeitsdruckes (1) Den Regelungen für den Geschwindigkeitsdruck, der bei nicht schwingungsanfälligen Konstruktionen angewendet wird, liegt eine Böengeschwindigkeit zu Grunde, die über eine Böend...
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Für die Kostengruppe 400 Bauwerk-Technische Anlagen kann ergänzend zur Kostengliederung der Tabelle 1 die erweiterte Gliederung nach Tabelle 4 mit den Mengen und Bezugseinheiten angewendet werden. ... ...
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8.1 Allgemeines Alle in den Bauwerksversuchen zu überprüfenden Anker sind unter den Baustellenbedingungen (z. B. Bohrvorgang, Bohrmaschine, Bohrer, Lochform, Fugen, Abstände) einzubauen, wie sie auch für die anderen Anker an der Baustelle zu erwarten...
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Die unter diesen Rahmenbedingungen erarbeiteten Normen zu Bewertungsverfahren müssen (so weit wie möglich) sicherstellen, dass Doppelzählungen von Qualitätsaspekten und -auswirkungen vermieden werden.ANMERKUNG Doppelzählung ist nicht mit der Messung ...
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7.1 Brutto-Rauminhalt (BRI) 7.1.1 Inhalt und AbgrenzungZum Brutto-Rauminhalt (BRI) gehören die Rauminhalte aller Räume und Baukonstruktionen, die sich über den Brutto-Grundflächen (BGF) des Bauwerks befinden.Der Brutto-Rauminhalt (BRI) wird von den ä...
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STLB-Bau Ausschreibungstext:
Absturzbauwerk....
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