Lohn / Tarif / Rente

ZWG

ZWG ist die Abkürzung für Zuschuss-Wintergeld. Es beträgt beträgt 2,50 € und wird für jede Ausfallstunde in der gesetzlichen Schlechtwetterzeit (01.12. bis 31.3.) an die gewerblichen Arbeitnehmer in Unternehmen des Bauhauptgewerbes im Geltungsbereich des Bundesrahmentarifvertrags-Baugewerbe (BRTV-Baugewerbe) als auch für verschiedene weitere Gewerke wie für das Dachdeckerhandwerk gewährt. Die Gewährung setzt voraus, dass Arbeitszeitguthaben (aus der Arbeitszeitflexibilisierung) aufgelöst wird. Durch das ZWG wird zugleich die Ansparung von Arbeitsstunden aus der Arbeitszeitflexibilisierung auf den Arbeitszeitkonten gefördert.
Anspruchsberechtigt sind nur die gewerblichen Arbeitnehmer, nicht jedoch Bezieher von Rente wegen voller Erwerbsminderung und Arbeitnehmer, die schon das Lebensjahr für die Regelaltersrente erreicht haben. Poliere und Angestellte sowie die auf einer Auslandsbaustelle beschäftigten Arbeitnehmer haben keinen Anspruch. Das ZWG ist nicht mehr nur auf witterungsbedingte Ausfallstunden in der gesetzlichen Schlechtwetterzeit beschränkt. Eine Gewährung ist ebenfalls für Ausfallstunden aus wirtschaftlichen Gründen, z. B. Auftragsmangel, in dieser Zeit möglich.
ZWG kann auch für Teilstunden gezahlt werden. Bei Arbeitszeitausfall aus wirtschaftlichen Gründen können alle Teilausfallzeiten, die in einem Kalendermonat anfallen, aufaddiert werden. Witterungsbedingte Teilstunden sind jedoch nur dann zu berücksichtigen, wenn an einem Arbeitstag mindestens insgesamt eine Stunde der Regelarbeitszeit ausfällt.
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