Ecklohn

Ecklohn

Im Baugewerbe bildet der sogenannte "Ecklohn" die Grundlage bei Verhandlungen zur Bestimmung von Tarifen. Er entspricht dem Tarifstundenlohn für die Lohngruppe 4 (Spezialfacharbeiter/Baumaschinenführer) gemäß § 5 Abs. 1 im BRTV-Baugewerbe. Auf seiner Basis werden mit prozentualen Auf- und Abschlägen die Tariflöhne der anderen Lohngruppen errechnet.

Der Tariflohn enthält keinen Bauzuschlag.

Der Ecklohn im Baugewerbe beträgt:

  • seit 1. Juni 2011 in Westdeutschland (ohne Berlin) 15,76 €/Stunde
  • seit 1. Juni 2011 in Ostdeutschland 14,18 €/Stunde.

Im Ergebnis der Tarifrunde 2011 wurde bereits die weitere Entwicklung tariflich vereinbart. Der Ecklohn erhöht sich danach

  • ab 1. Juni 2012 in Westdeutschland (ohne Berlin) auf 16,12 €/Stunde
  • ab 1. August 2012 in Ostdeutschland auf 14,59 €/Stunde.

Auch in weiteren Bereichen der Bauwirtschaft, für die tariflich nicht der BRTV-Baugewerbe maßgebend ist, werden in den jeweiligen Tarifverträgen Ecklöhne ausgewiesen, beispielsweise für

  • den Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (GaLa-Bau) auf Basis der Lohngruppe 4.2a in
    • Deutschland-West = 12,67 €/Stunde
    • Deutschland-Ost = 11,91 €/Stunde
  • das Maler- und Lackiererhandwerk seit 01.10.2009 in
    • Deutschland-West = 13,99 €/Stunde
    • Deutschland-Ost = 12,77 €/Stunde.

Analog wie für den Lohn der gewerblichen Arbeitnehmer wird in verschiedenen Sparten der Bauwirtschaft auch ein Eckgehalt in Tarifverträgen ausgewiesen, jedoch nicht für die Poliere und Angestellten im Rahmen des Tarifvertrages für das Baugewerbe (TV Gehalt/West und Ost).

Begriffs-Erläuterungen zu Ecklohn

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Die Arbeitnehmer sowie Auszubildenden im feuerungstechnischen Gewerbe werden auf Grundlage eines eigenständigen Tarifvertrages entlohnt. Dabei wird die Höhe des Stundenlohns nach den einzelnen Lohng ...
Die Arbeitnehmer sowie Auszubildenden im feuerungstechnischen Gewerbe werden auf Grundlage eines eigenständigen Tarifvertrages entlohnt. Dabei wird die Höhe des Stundenlohns für die einzelnen Lohngru ...
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