Nachforderungen
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Autoren:Dr.rer.oec. habil., Dipl.-Ing.oec. (Bau) Klaus Schiller
unter Mitwirkung von Prof. Dr.rer.oec. habil., Dipl.-Ing.oec. (Bau) Siegmar Kloß
Herausgeber:f:data GmbH Weimar und Dresden
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Nachforderungen resultieren aus vom Bau-Soll abweichenden Leistungen, die sich erst nach Vertragsabschluss während der Bauausführung ergeben, so z.B.
- aus Rechten oder Verstößen gegen Pflichten und/oder
- auch ohne Eingriff der Vertragspartner.
Nachforderungen werden in der Regel vom Bauunternehmen als Bauausführenden in Form von Nachträgen gestellt. Die Gründe für Nachforderungen können vielfältiger Art sein.
Der Spielraum für Nachforderungen wird jedoch umso kleiner sein, je mehr vertragliche Verantwortung und Risiko der Auftragnehmer für den Leistungserfolg übernimmt und trägt.
Hauptangebote werden immer häufiger durch Nachträge "subventioniert". Billige Angebote können auch deshalb teuer werden. Die tatsächlichen Baukosten entstehen nicht im Soll, sondern im Ist und werden in der Summe von Angebot und Nachträgen bestimmt. Bauherren leiden darunter und Bauunternehmen freuen sich darüber. Nach HOAI können Architekten sogar mit höheren Honoraren davon profitieren. Infolge der im Angebot beschriebenen Baupreise wird ein Bausoll vertraglich festgelegt. Änderungen und Abweichungen vom Bausoll treten bei einem Einheitspreisvertrag regelmäßig auf und sind dann das tägliche Brot von Juristen. Für den Auftragnehmer ergeben sich meistens Ansprüche auf Nachträge als "Nachforderungen" und "Vergütungsanpassungen" entsprechend VOB Teil B §2.
Eine vorbehaltlose Annahme einer Schlusszahlung schließt Nachforderungen bei einem VOB-Vertrag mit Bezug auf § 16 Abs. 3, Nr. 2 , Teil B aus, wenn der Auftragnehmer über die Schlusszahlung schriftli ...