Baukalkulation / Angebot / Nachträge

Gründe für Nachforderungen

Nachforderungen leiten sich ab aus vom Bau-Soll abweichenden Leistungen, die sich nach Vertragsabschluss während der Bauausführung ergeben, so z. B.
  • aus Rechten oder Verstößen gegen Pflichten und/oder
  • auch ohne Eingriff der Vertragspartner.
Nachforderungen stellt in der Regel der die Bauleistung Ausführende in Form von Nachträgen.
Die möglichen Einflüsse und Abweichungen können unterschiedliche Gründe bzw. Ursachen haben:
  • Eine Leistungsbeschreibung, die nicht den Anforderungen des § 7 VOB, Teil A entspricht, d. h. fehlerhaft oder nur lückenhaft beschrieben ist. Hat der Auftraggeber die Leistungsbeschreibung erstellt, gehen Unvollständigkeiten oder Fehler in erster Linie zu seinen Lasten.
  • Anordnungen bzw. Eingriffe des Auftraggebers auf Grund von
  • Unzureichende Mitwirkung des Auftraggebers, beispielsweise für die Bereitstellungspflichten von Ausführungsunterlagen, Beistellungen u. a., verspätetes Abstecken der Hauptachsen, für Anordnungs- und Überprüfungspflichten, die dann auch zu Schadenersatzansprüchen führen können.
  • Vergütungsansprüche auf Grund von Mengenmehrungen und -minderungen ohne Eingriff der Vertragspartner.
  • Fristenansprüche, oft ohne Eingriff des Auftraggebers ausgelöst, aber mit Einfluss von außen, beispielsweise Bauzeitverlängerungen aus Umständen, die für den Auftragnehmer unabwendbar sind, aus außergewöhnlichen Witterungseinflüssen, höhere Gewalt sowie durch Umstände aus dem Risikobereich des Auftraggebers.
Der Spielraum für Nachforderungen ist jedoch umso kleiner, je mehr vertragliche Verantwortung und Risiko der Auftragnehmer für den Leistungserfolg übernimmt und trägt.
Bauprofessor-Redaktion
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Gründe für Nachforderungen"

Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) Der Auftraggeber muss Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen – insbesondere E...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) Der öffentliche Auftraggeber muss Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen – in...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1961 (2016-09)
(1) 1. Abschlagszahlungen sind auf Antrag in möglichst kurzen Zeitabständen oder zu den vereinbarten Zeitpunkten zu gewähren, und zwar in Höhe des Wertes der jeweils nachgewiesenen vertragsgemäßen Leistungen einschließlich des ausgewiesenen, darauf e...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm

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