Steuern

Abgabenordnung (AO)

Die Abgabenordnung regelt die Grundsätze für die Besteuerung. Es gibt in Deutschland kein einheitliches Steuergesetzbuch, jedoch bildet die Abgabenordnung den Rahmen, gewissermaßen als "Steuergrundgesetz". Die Abgabenordnung – allgemein mit AO abgekürzt – umfasst sowohl das allgemeine Steuerrecht als auch das Steuerverfahrensrecht. Geregelt wird nicht die Berechnung einer einzelnen Steuer wie der Einkommensteuer, sondern die Aspekte für die Festsetzung und Entrichtung der Steuern.
Die aktuelle AO ist seit 1977 in Kraft und hat seitdem vielfache Änderungen und Bekanntmachungen zu einzelnen Paragrafen erhalten. Sie umfasst insgesamt 9 Teile. Der erste Teil liefert steuerliche Grundbegriffe. Beispielsweise werden im § 3 die Steuern definiert. Weiterhin befassen sich die folgenden Teile mit folgenden Inhalten:
  • 2. Teil: Steuerschuldrecht
  • 3. Teil: Allgemeine Verfahrensvorschriften
  • 4. Teil: Durchführung der Besteuerung
  • 5. Teil: Erhebungsverfahren
  • 6. Teil: Vollstreckung
  • 7. Teil: Außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren
  • 8. Teil: Straf- und Bußgeldvorschriften, Straf- und Bußgeldverfahren
  • 9. Teil: Schlussvorschriften
Die AO erfuhr mit dem "Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens" vom 18. Juli 2016 (BGBl. I S. 1679) wesentliche Änderungen, die beginnend ab 1. Januar 2017 in Kraft traten und zu technischen Umsetzungen, insbesondere zur automatisierten Bearbeitung von elektronischen Steuererklärungen bis 2022 abgeschlossen sein sollen. Die Änderungen sind ausgerichtet auf einen besseren Steuervollzug und die Weiterentwicklung der Steuerverwaltung.
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