Steuern

Steuern

Steuern werden im § 3 der Abgabenordnung (AO) definiert.
Danach gelten für die Steuern folgende Merkmale:
  • Steuern sind stets Geldleistungen.
  • Steuern können einmalig (z. B. Grunderwerbsteuer) oder laufend (z. B. Gewerbesteuer) erhoben werden und zwar vom öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen (Bund, Länder, Gemeinde, Kirche).
  • Steuern sind an keine Gegenleistung gebunden.
  • Steuern sind Zwangsabgaben.
  • Es besteht Leistungspflicht für alle, auf die der festgelegte Steuertatbestand zutrifft.
  • Steuern können nur auf gesetzlicher Grundlage erhoben werden.
Steuern stellen kein Entgelt dar und unterscheiden sich dadurch von den Gebühren und Beiträgen, die anders als die Steuern mit der Erbringung einer Gegenleistung verknüpft sind (z. B. Gerichtsgebühren, Krankenkassenbeiträge u. a.)
Weiterhin sind folgende Aspekte hervorzuheben:
  • Steuerobjekt oder Steuergegenstand ist diejenige Sache oder derjenige Vorgang, der als Grundlage der Besteuerung dient.
  • Durch die Steuerbemessungsgrundlage wird festgelegt, in welchem Umfang der Steuergegenstand besteuert wird. In den einzelnen Steuergesetzen wird die jeweils relevante Steuerbemessungsgrundlage definiert. Sie kann als Wert (Steuerbetrag) oder auch als Mengengröße (z. B. Prozentsatz als Steuersatz) bestimmt sein.
  • Steuerpflichtiger ist derjenige, der gemäß § 33 AO eine durch die Steuergesetze auferlegte Verpflichtung zu erfüllen hat. Durch die Verwirklichung des Steuertatbestandes entsteht die Steuerschuld.
  • Der Steuerschuldner ist das Steuersubjekt und begrifflich enger als der Steuerpflichtige. Beispielsweise ist bei der Lohnsteuer der Lohnempfänger der Steuerpflichtige, das Bauunternehmen aber der Steuerzahler, da es die Lohnsteuer vom Bruttolohnentgelt einbehält und an das Finanzamt abführt. In der Regel zahlt der Steuerschuldner auch die Steuer.
  • Die Person, die letztlich tatsächlich die Steuer wirtschaftlich trägt, ist der Steuerträger. Wer auf Grund des bestehenden Schuldverhältnisses berechtigt ist, die Steuer einzufordern, wird als Steuergläubiger bezeichnet.
Das deutsche Steuersystem ist ein Vielartensteuersystem. Es gibt kein einheitliches Steuergesetzbuch, jedoch bildet die Abgabenordnung (AO) den Rahmen. Weitere wichtige Steuerrechtsquellen sind die Steuergesetze ergänzenden Durchführungsbestimmungen. Nicht zu den förmlichen Gesetzen gehören Verwaltungsvorschriften und Entscheidungen der Steuergerichte.
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Region Preisangaben netto (ohne USt.) für Region: Heidelberg
Weitere Leistungen mit regionalen Baupreisen:
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Steuern"

DIN-Norm
Ausgabe 2005-08
Diese Norm gilt für Bauteile zur Steuerung von Regenwassernutzungsanlagen und für die Nachspeisung von Regenwasserspeichern mit Betriebs- oder Trinkwasser, um z. B. bei langen Trockenperioden die Betriebssicherheit der Anlage bei Unterschreiten des M...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2021-05
Diese Norm legt Kriterien für die Planung und Ausführung von Druckerhöhungsanlagen mit drehzahlgesteuerten Pumpen (im Weiteren: Druckerhöhungsanlagen) in Trinkwasser-Installationen zur Sicherstellung eines störungsfreien und wirtschaftlichen Betriebe...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2003-12
Diese Norm legt Anforderungen an Steuerungs- und Automatisierungssysteme von Kläranlagen für mehr als 50 EW fest. Falls notwendig, sollte die Leittechnik auch so ausgelegt werden, dass die Überwachung des Kanalnetzes im Einzugsbereich der Kläranlage ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2020-11
Diese Norm gilt für die Nutzungskostenplanung und insbesondere für die Ermittlung und die Gliederung von Nutzungskosten im Hochbau.Sie legt Begriffe und Grundsätze der Nutzungskostenplanung im Hochbau sowie Unterscheidungsmerkmale von Nutzungskosten ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2018-08
Diese Norm legt Anforderungen für die Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und/oder Rauchschutzabschlüsse sowie Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen in Gebäuden fest.Diese Norm wurde vo...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2021-10
Diese Norm ist anzuwenden für Art und Umfang der Mindestausstattung elektrischer Anlagen in Wohngebäuden (z. B. Mehrfamilienhäuser, Reihenhäuser, Einfamilienhäuser), ausgenommen die Ausstattung der technischen Betriebsräume und der betriebstechnische...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2008-12
Diese Norm gilt für die Ermittlung und Gliederung von Kosten im Hochbau. Sie erfasst die Kosten für Maßnahmen zur Herstellung, zum Umbau und zur Modernisierung der Bauwerke sowie die damit zusammenhängenden Aufwendungen. Sie legt Begriffe und Untersc...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2011-08
Diese Europäische Norm gilt für Entrauchungsleitungen, die in den Markt gebracht wurden, um als Bestandteil einer Rauch- und Wärmeabzugsanlage eingesetzt zu werden. Diese Norm schreibt Anforderungen vor und verweist auf Prüfverfahren für Entrauchungs...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 1988-04
Diese Norm gilt für Zählertafeln der Ausführungen NZ, für Mess- und Steuereinrichtungen der Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU). Eine Zählertafel dieser Norm umfasst den Mittelteil für die Zähler, eine untere Abdeckung für Betriebsmittel vor de...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2022-08
Diese Norm legt Anforderungen und Prüfverfahren hinsichtlich der Nutzungssicherheit kraftbetätigter Tore und Schranken fest, die für den Einbau in Zugangsbereichen mit Personenverkehr vorgesehen sind und deren bestimmungsgemäße Verwendung hauptsächli...
- DIN-Norm im Originaltext -

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Steuer- und Schalteinrichtung für elektrisch auslösende CO2-Hochdruckanlage, für einen Löschbereich, mit elektrischen Auslöseeinrichtungen, bestehend aus: Meldelinien, Steuerlinien, Freilinien, Empfangs-, Prüf-, Mess-, Überwachungs- und Steuereinrich...
Abrechnungseinheit: St
Weitere Leistungsbeschreibungen:
STLB-Bau Ausschreibungstexte
Mehr als eine Million Bauleistungen aus 77 Gewerken finden Sie auf

Verwandte Fachbegriffe

Steuerliche Nebenleistungen
Steuerliche Nebenleistungen stehen in Verbindung mit Ansprüchen aus einem Steuerschuldverhältnis und können bei der Besteuerung mit erhoben werden. In der Abgabenordnung (AO) wird im § 3 Abs. 4 angeführt, welche Leistungen im Einzelnen (mit Verwei...
Säumniszuschlag zu Steuern
Steuern sind an das Finanzamt zum Fälligkeitstag zu entrichten, andernfalls liegt ein Zahlungssäumnis vor. Für die Zeit des Säumnisses ist ein Säumniszuschlag zu entrichten. Er beträgt nach § 240 Abs. 1 Abgabenordnung (AO) für jeden angefangenen Mon...
Indirekte Steuern
Für die indirekten Steuern gilt, dass der Steuerschuldner (von dem die Steuer erhoben wird) und der Steuerträger (der die Steuer wirtschaftlich trägt) unterschiedliche Personen sind. Zu den indirekten Steuern zählen z. B. die Umsatzsteuer und Verbrau...
Direkte Steuern
Bei den direkten Steuern sind der Steuerschuldner und der Steuerträger identisch. Zu den direkten Steuern zählen die Personensteuern wie Einkommensteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Körperschaftsteuer, die subjektive Merkmale des Steuerschuldners...
Latente Steuern
Latente Steuern umfassen die Differenz zwischen den sich errechnenden Steuern auf Grundlage des ausgewiesenen Gewinns in der Bilanz (nach Handelsrecht) und der Steuerbilanz. Latente Steuern sind künftig auf Grundlage des Bilanzrechtsmodernisierungsge...
Verspätungszuschlag zu Steuern
Wird eine Steuererklärung, die sich auf ein Kalenderjahr bezieht, nicht innerhalb von 14 Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres dem Finanzamt vorgelegt, wird das Finanzamt (seit 2019) einen Verspätungszuschlag festsetzen. Er beträgt für jeden angefan...
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