Steuern

Steuerliche Nebenleistungen

Steuerliche Nebenleistungen
Bild: © f:data GmbH
Steuerliche Nebenleistungen stehen in Verbindung mit Ansprüchen aus einem Steuerschuldverhältnis und können bei der Besteuerung mit erhoben werden. In der Abgabenordnung (AO) wird im § 3 Abs. 4 angeführt, welche Leistungen im Einzelnen (mit Verweis auf den betreffenden § in der AO) dazu zählen:
  1. Verzögerungsgelder (§ 146 Abs. 2b),
  2. Zuschläge über unverwertbare Aufzeichnungen zu einem Geschäftsvorfall (§ 162, Abs.4),
  3. Zinsen auf Ansprüche aus Steuerschuldverhältnissen (§§ 233 bis 239),
  4. Zwangsgelder (§ 329),
  5. Kosten für Beratungs- und Serviceleistungen außerhalb der Steuerverwaltung (§§ 89, 178, 337 ff.),
  6. Zinsen auf Einfuhr- und Ausfuhrabgaben (Zollkodex der Union),
  7. Verspätungsgelder (§ 22 a Abs. 5 im Einkommensteuergesetz-EStG).
Steuerliche Nebenleistungen werden allgemein auch als Druckmittel gegenüber dem Steuerschuldner angesehen.
Bauprofessor-Redaktion
Dieser Beitrag wurde von unserer Bauprofessor-Redaktion erstellt. Für die Inhalte auf bauprofessor.de arbeitet unsere Redaktion jeden Tag mit Leidenschaft.
Über Bauprofessor »
Copyright bauprofessor.de Lexikon
Herausgeber: f:data GmbH Weimar und Dresden
Die Inhalte dieser Begriffserläuterung und der zugehörigen Beispiele sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der f:data GmbH unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigung, Übersetzung, Mikroverfilmung und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Alle in diesem Werk enthaltenen Angaben, Ergebnisse usw. wurden von den Autoren nach bestem Wissen erstellt. Sie erfolgen ohne jegliche Verpflichtung oder Garantie der f:data GmbH. Sie übernimmt deshalb keinerlei Verantwortung und Haftung für etwa vorhandene Unrichtigkeiten.
Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürfen.

Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Steuerliche Nebenleistungen"

Ausgabe 2019-09
Diese Norm legt die allgemeinen technischen Vertragsbedingungen fest, die für die Ausführung von Gebäudeautomationsanlagen bezüglich der Baustoffe, der Ausführung, der Haupt- und der Nebenleistungen sowie der Abrechnung gelten.Diese Norm gilt für die...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2023-09
Diese Norm legt die allgemeinen technischen Vertragsbedingungen fest, die für Verglasungsarbeiten bezüglich der Baustoffe, der Ausführung, der Haupt- und der Nebenleistungen sowie der Abrechnung gelten.Diese Norm gilt für die Verarbeitung und Montage...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2019-09
Diese Norm legt die allgemeinen Vertragsbedingungen fest, die bezüglich der Baustoffe, der Ausführung, der Haupt- und Nebenleistungen und der Abrechnung bei Horizontalspülbohrarbeiten gelten.Diese Norm gilt für gesteuerte Bohrungen zwischen einem Ein...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18358 (2019-09)
Änderungen 2019-09:Nebenleistungen sind ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 4.1, insbesondere:4.1.1 Auf-, Um- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten für eigene Leistungen, sofern die zu bearbeitenden/zu bekleidenden Flächen an keiner Stelle mehr...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Mehr zum Thema
Um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten, verwenden wir Cookies. Einige dieser Cookies sind erforderlich für den reibungslosen Ablauf dieser Website, andere helfen uns, Inhalte auf Sie zugeschnitten anzubieten. Wenn Sie auf „ Ich akzeptiere“ klicken, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Individuelle Cookie-Einstellungen Ich akzeptiere