Steuern

Steuerliche Nebenleistungen

Steuerliche Nebenleistungen
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Steuerliche Nebenleistungen stehen in Verbindung mit Ansprüchen aus einem Steuerschuldverhältnis und können bei der Besteuerung mit erhoben werden. In der Abgabenordnung (AO) wird im § 3 Abs. 4 angeführt, welche Leistungen im Einzelnen (mit Verweis auf den betreffenden § in der AO) dazu zählen:
  1. Verzögerungsgelder (§ 146 Abs. 2b),
  2. Zuschläge über unverwertbare Aufzeichnungen zu einem Geschäftsvorfall (§ 162, Abs.4),
  3. Zinsen auf Ansprüche aus Steuerschuldverhältnissen (§§ 233 bis 239),
  4. Zwangsgelder (§ 329),
  5. Kosten für Beratungs- und Serviceleistungen außerhalb der Steuerverwaltung (§§ 89, 178, 337 ff.),
  6. Zinsen auf Einfuhr- und Ausfuhrabgaben (Zollkodex der Union),
  7. Verspätungsgelder (§ 22 a Abs. 5 im Einkommensteuergesetz-EStG).
Steuerliche Nebenleistungen werden allgemein auch als Druckmittel gegenüber dem Steuerschuldner angesehen.
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