Lohn / Tarif / Rente

Arbeitstage im Jahr

Als Arbeitstage gelten in der Woche die Tage Montag bis Sonnabend. In einem Jahr bestimmen sich die Arbeitstage aus den Kalendertagen unter Abzug der Sonnabende und Sonntage sowie der gesetzlichen und regionalen Feiertage, soweit sie nicht Sonnabende und Sonntage sind.
Wird jedoch nach den tatsächlichen Arbeitstagen im Jahr gefragt, so sind von den Arbeitstagen noch die Ausfalltage für Urlaub, wegen Schlechtwetter, wegen Kurzarbeit , weiterhin die Krankheitstage mit und ohne Lohnfortzahlung sowie tarifliche und gesetzliche Ausfalltage nach dem Betriebsverfassungsgesetz, Sozialgesetzbuch III, Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz und den Unfallverhütungsvorschriften abzusetzen. Für die Ermittlung der tatsächlichen Arbeitstage für gewerbliche Arbeitnehmer im Bauunternehmen sollte das Muster – herausgegeben vom Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. - für die Berechnung des Zuschlagsatzes für die Lohnzusatzkosten herangezogen werden, analog ebenfalls die Berechnung für die aufsichtsführenden Poliere und Angestellten nach der Musterberechnung zu den Gehaltszusatzkosten.
Die Anzahl der Arbeitstage und speziell der tatsächlichen Arbeitstage ist sowohl regional als auch betriebsindividuell durchaus sehr unterschiedlich. Weiterhin kann auch noch eine unterjährige Modifizierung erforderlich sein, wenn es notwendig erscheint, die durchschnittlichen Ansätze – insbesonders zu den Ausfalltagen – zu korrigieren.
Allgemein wird die Anzahl der tatsächlichen Arbeitstage schwanken für
  • gewerbliche Arbeitnehmer (Arbeiter) zwischen 185 und 200 Tagen,
  • aufsichtsführende Poliere ebenfalls zwischen 185 und 200 Tagen sowie
  • Angestellte zwischen 210 und 220.
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