Bauberichterstattung / Statistik

Leistungsmeldung

Die Leistungsmeldung im Bauwesen ist der Nachweis und die Dokumentation von erbrachten Leistungen auf der Baustelle.

Was ist die Leistungsmeldung?

Die auf Baustellen ausgeführte Leistung ist monatlich zu erfassen und durch Baustellenabrechnungen nachzuweisen. Grundlage bildet die Leistungsmeldung als interner Beleg des Berichtswesens auf der Baustelle.
Eine verbindliche Form ist nicht vorgeschrieben. Die innerbetrieblichen Gestaltungen in Bauunternehmen sind teils sehr unterschiedlich, vor allem bei eigenen EDV-Lösungen. Ziel ist jeweils, die Leistung gemäß dem Bautenstand ordnungsgemäß zu erfassen.
Eine Leistungsmeldung ist erforderlich, um:
  • den angefallenen Kosten die Leistung gegenüberstellen zu können und
  • eine aussagefähige kurzfristige Ergebnisrechnung zu erstellen, und zwar mit Ausweis des operativen Baustellenergebnisses.

Abrechnungszeitraum einer Leistungsmeldung

Allgemeiner Abrechnungszeitraum für die Baustellen ist der Monat. Folglich ist die Leistungsmeldung für den Abrechnungsmonat aufzustellen und kurzfristig nach dem Monatsende, möglichst bis spätestens zum zweiten Arbeitstag des Folgemonats an die Betriebsbuchhaltung zu übergeben.
Für die periodische Aufbereitung der Leistungsmeldung ist der jeweilige Bauleiter verantwortlich. Die Kontrolle sollte dem zuständigen Baukaufmann obliegen. Als ein besonderer Termin gilt das Jahresende als Inventurstichtag.
Dafür kann die Leistungsmeldung ebenfalls als Erfassungsbeleg dienen. Dann hat jedoch neben dem Bauleiter noch ein weiterer Mitarbeiter (z. B. Polier der Baustelle) als Ansager oder Aufschreiber zu fungieren. Es muss höchstmögliche Sicherheit dafür gewährleistet werden, dass am Bilanzstichtag der in der Leistungsmeldung ausgewiesene Wert der unfertigen Bauleistung auch dem tatsächlich erreichten Stand der Bauausführung entspricht.

Leistungsmeldung – ein Beispiel

In der Baupraxis werden Leistungsmeldungen unterschiedlich gestaltet. Beeinflusst werden sie oft durch:
  • die Größe des Unternehmens
  • den Leistungsumfang
  • die Bauzeit
  • die betrieblichen Anforderungen der Baubetriebsrechnung

So kann eine Leistungsmeldung aufgebaut sein

Monat: JuliBauvorhaben: EFH
Auftrags-Nr.: 9711
Baubeginn: 01.04.
Bauende: 31.08.
Werte in €seit Baubeginn
bis Vormonat
Berichtsmonatseit Baubeginn
bis Stichtag
1.Auftragssumme bei Baubeginn lt. Vertrag800.000800.000
1.1+/- Veränderungen (u. a. Nachträge)+60.00030.000+90.000
1.2= Auftragssumme bis Stichtag860.00030.000890.000
1.3davon: Eigenauftragssumme
Nachunternehmeranteil
500.000
360.000
20.000
10.000
520.000
370.000
2.Hergestellte eigene Leistung
2.1Bauleistung lt. LV300.000100.000400.000
2.2Nachauftragsarbeiten20.000-20.000
2.3Stundenlohnarbeiten5.000-5.000
2.4Sonstige Leistungen (z. B. für Dritte)---
3.Leistungsberichtigungen
3.1./. evtl. vom AG bereitgestelltes Material-5.000--5.000
3.2./. Rückstellungen für Beräumung, Nacharbeiten, Material u. a.-10.000--10.000
3.3+ Lohn- und Stoffgleitklausel---
4.Eigene Gesamtleistung (2. + 3.)310.000100.000410.000
5.+ Leistungen vom Nachunternehmer (NU)140.00020.000160.000
5.1davon abgerechnet (Umsatz Netto)50.000-50.000
5.2davon nicht abgerechnet (eigene NU)90.00020.000110.000
6.Gesamtleistung (4. + 5.)450.000120.000570.000
6.1./. davon abgerechnet (Umsatz Netto)150.000-150.000
6.2davon nicht abgerechnet (eigene UP)300.000120.000420.000
7.Offene eigene Leistungen von der Eigenvertragssumme (1.3 - 4.)190.000110.000
8.Durchschnittliche eigene Gesamtleistung je Arbeitskraft (AK) im Berichtsmonat (4.: durchschnittliche Anzahl AK)8 eigene Arbeitskräfte
12.000
Datum: 01.08.Bauleiter: _____________________
In der horizontalen Anordnung sollte die Leistungsmeldung folgende Informationen enthalten:
  • den Endbestand des Vormonats (der gleichzeitig der Anfangsbestand für den gegenwärtigen Berichtsmonat ist) in einer Vorspalte
  • die Leistungsangabe für den aktuellen Berichtsmonat
  • kumulative Werte von Baubeginn bis zum Ende des aktuellen Berichtsmonats
Der Bauleiter erfasst in der Regel die erbrachte Leistung im Berichtsmonat. Im Beispiel leiten sich die jeweiligen Leistungssummen aus der Aufrechnung ab. Nähere Erläuterungen finden sie hier.

Erläuterungen zu einzelnen Positionen

Im 1. Abschnitt der Leistungsmeldung werden zu Kontrolle und Vergleich oft auch die aktuellen Werte des Bauauftrags dargestellt. Wichtig ist dabei, dass möglichst nur solche Veränderungen (z. B. aus Nachträgen und Zusatzaufträgen) ausgewiesen werden, für die auch die Bestätigung des Auftraggebers vorliegt. Analog ist beim Ist-Ausweis von Nachtragsleistungen (vgl. Pos. 2.2) zu verfahren.
Nicht beauftragte Nachträge sollten grundsätzlich nicht in die Leistungssumme aufgenommen werden. Besonders wichtig ist dies beim Jahresabschluss (im Dezember). Dann dürfen Nachtragsleistungen nur dann in der Leistung enthalten sein, wenn absolut sichergestellt ist, dass die Bestätigung bis zum Bilanzierungszeitpunkt erfolgt.
Ist ein Nachtrag noch nicht bestätigt, aber die Bauleistung bereits ausgeführt, so sollte trotzdem kein Ist-Ausweis erfolgen, da für eine Vergütung die Rechtsgrundlage noch fehlt. Da die Kosten für die ausgeführte Bauleistung aber angefallen sind, entsteht ein Verlust, dessen Ursache aber bekannt ist. Das Ergebnis bleibt nur zeitweilig verzerrt – und zwar bis zur späteren Beauftragung der Nachträge.
Die erfasste hergestellte Bauleistung ist in Pos. 2.1 auszuweisen. Die Erfassung selbst kann nach verschiedenen Methoden erfolgen, so als:
  • mengenmäßige Leistungsermittlung, in der Regel mittels Aufmaß mit Nachweis der hergestellten Leistungsmengen, die dann mit den vereinbarten Einheitspreisen (EP) zu bewerten sind.
  • rechnerische Leistungsermittlung mithilfe eines in der Regel geschätzten Fertigstellungsgrades, möglichst differenziert nach Teilleistungen, damit grobe Fehler vermieden werden.
Mehr zur Erfassung der Bauleistung lesen sie hier!
Die Leistungsermittlung für Arbeiten zu Nachträgen in Pos 2.2 erfolgt wie für die Positionen im Leistungsverzeichnis (LV) des Hauptvertrages, und zwar als Bewertung der Aufmaßmengen mit den vereinbarten Einheitspreisen.
Für Stundenlohnarbeiten nach § 2 Abs. 10 und § 15 in VOB Teil B sind die für den Auftraggeber erstellten und anerkannten Stundenlohnberichte heranzuziehen. Die Leistungen für solche Arbeiten können neben Lohnstunden auch Gerätestunden, Materialverbrauch, Transportleistungen und sogar Nachunternehmerleistungen umfassen. Die entsprechenden Mengenangaben sind mit den vertraglich vereinbarten Preisen zu bewerten.
Sonstige Leistungen für Dritte stellen eine spezielle Leistungsart in Pos. 2.4 dar. Sie werden nicht für den Bauherrn, sondern für sonstige Dritte ausgeführt. Im Zuge der Straßenbauarbeiten als kommunalem Auftrag wird z. B. auch die Einfahrt eines Anliegers gepflastert, d. h. durch Beauftragung des Anliegers als Drittem. Bei den sonstigen Leistungen kann es sich auch um Verkäufe von Baustoffen, Gerätevermietungen, aber auch um vereinnahmte Übernachtungsgelder bei einem Wohnlager handeln.
Berichtigungen können und werden bei der Leistungserfassung oft noch im Abschnitt 3 erforderlich sein, um alle in den Einheitspreisen der Leistungspositionen erfassten Leistungen periodengerecht zuzuordnen bzw. abzugrenzen.
Diese Situationen könnten auftreten:
  • Wird durch den Auftraggeber Material (Einbaustoffe) kostenlos dem Bauunternehmen für die Durchführung des Bauauftrags zur Verfügung gestellt, so kann es nicht zur eigenen Bauleistung gerechnet und auch nicht erlöst werden. Folglich ist es abzusetzen (vgl. Pos. 3.1).
  • Für einen Bauauftrag wurden im ersten Monat der Bauzeit auf der Baustelle nur Leistungen für die Baustelleneinrichtung (BE) erbracht, aber die gesamten Leistungen dafür in die Einheitspreise eingerechnet. Zu diesen Einheitspreisen wurden aber noch keine Mengen realisiert, sodass noch keine Abrechnung anteilmäßig über die Einheitspreise erfolgen kann. In diesem Fall sollte eine Vorleistung für BE aufgenommen werden (vgl. Pos. 2.1), die dann mit zunehmendem Baufortschritt bzw. zunehmender Bauzeit korrigiert wird.
    Analog lassen sich Leistungen z. B. für die Baustellenräumung berücksichtigen, wenn sie mit im Einheitspreis berechnet sind. In diesem Fall wäre während der Bauzeit jeweils eine Rückstellung (als Minusposten) unter Pos. 3.2 vorzusehen. Diese Rückstellung soll am Schluss die Kosten der Beräumung decken, wenn alle anderen Leistungen bereits in Rechnung gestellt sind.
  • Eine Leistung sollte erst dann voll gemeldet werden, wenn keine Restarbeiten mehr anstehen. Eventuelle Abstriche müssen berücksichtigt werden, so z. B. für:
    • Nach- und Ausbesserungsarbeiten, wenn die Bauleistung erbracht ist, aber noch Nacharbeiten anstehen,
    • Restarbeiten an voll gemeldeten Leistungen für noch fehlende Teilleistungen, z. B. Ausschalen einer bereits betonierten Decke,
    • zu erwartende Mehrkosten gegenüber der Kalkulation,
    • evtl. zu erwartende Abstriche bei Aufmaßen, wenn die Mengen noch nicht geprüft bzw. bestätigt sind,
    • noch nicht beauftragte und bestätigte Nachträge, wenn die Leistungen vorher in Zeile 2.1 zum Beispiel aus Gründen einer exakteren Aussage für den Soll-Ist-Vergleich zu den Kosten erfasst wurden.
Eine weitere Besonderheit stellen Leistungsberichtigungen auf Grundlage einer vereinbarten Lohngleitklausel und / oder Stoffpreisgleitklausel dar. In den vergangenen Jahren fand besonders die Stoffpreisgleitklausel praktische Bedeutung.
Liegen von den Nachunternehmern bereits Rechnungen über ausgeführte Bauleistungen vor, so erfolgt der Ausweis in Zeile 5.1 im Bild. Aber auch die hergestellten, noch nicht berechneten Leistungen der Nachunternehmer sind von den Haupt- bzw. Generalunternehmern als Leistung nach Befragung oder durch eigene Einschätzung aufzunehmen, weil sich bereits mit der Herstellung "potenzielle" Verbindlichkeiten aus dem Vertragsverhältnis ergeben.
Bei abgenommenen Teilleistungen bereits während der Bauzeit mit einer Teil-Schlussrechnung, die bereits abrechnungsfähig und vertraglich vereinbart waren, liegen schon Umsatzerlöse in Pos. 6.1 vor. Diese Leistungen mindern dann den noch offenen, nicht ausgeführten Leistungsumfang.
Ergänzend zum Baustellen-Controlling können die ausgewiesenen Leistungen auch im Verhältnis z. B. zu den eingesetzten Arbeitskräften oder produktiven Stunden im Abrechnungsmonat betrachtet werden. Ausgedrückt wird dann die erreichte Produktivität, im Beispiel im Abschnitt 6 als eigene Leistung je Arbeitskraft.
Weitere Kennzahlen könnten ggf. auch noch angeführt werden, beispielsweise relative Aussagen in Prozent
  • der ausgeführten Leistungen von den Auftragssummen
  • der bereits mit Abschlagsrechnungen belegten Leistungen
  • zu den Anteilen von Nachunternehmerleistungen an der Gesamtleistung
Ergänzende Aussagen sind von Bedeutung für die Auswertung der wirtschaftlichen Ergebnisse mit der Bauleitung bzw. in einer Rentabilitätsberatung mit Bauleitern.
Verbunden mit der Leistungsmeldung werden in der Baupraxis oft auch die zu berücksichtigenden Leistungs- und Kostenabgrenzungen ausgewiesen, die im Rahmen der Baustellenabrechnung als Monatsabrechnung für einen richtigen Ergebnisausweis zu berücksichtigen sind.

Weitere Beispiele

In kleineren Bauunternehmen und Bauhandwerksbetrieben kann und wird meistens der monatliche Ausweis für die Baubetriebsrechnung in vereinfachter Form erfolgen.
Für Leistungsmeldungen ist keine verbindliche Form vorgeschrieben.
Für Leistungsmeldungen ist keine verbindliche Form vorgeschrieben. Bild: © f:data GmbH
Das folgende Beispiel verdeutlicht die Beziehungen zwischen den Leistungskennzahlen in Verbindung der monatlichen Erfassung und dem Ausweis der unfertigen Bauleistungen.
Grundlagen
Baustelle: Mehrfamilienhaus Müller
Einheitspreisvertrag: 600.000 € einschl. Terrasse
Bauzeit: 01.04. bis 30.09.
Folgende Aussagen liegen wertmäßig vor:
Leistungsmeldung Teil 1
Bild: © f:data GmbH
Werden die aufgeführten Werte in die Leistungsmeldung übernommen, lassen sich die für die Baubetriebsrechnung erforderlichen Aussagen vereinfacht für den Monat Juli und kumulativ per Juli ableiten:
Leistungsmeldung Teil 2
Bild: © f:data GmbH
Verwiesen sei zur Leistungsmeldung auch auf das Muster (S. 109) in der erschienenen Publikation „KLR-Bau" der Verlagsgesellschaft R. Müller, herausgegeben vom Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe.
Bauprofessor-Redaktion
Dieser Beitrag wurde von unserer Bauprofessor-Redaktion erstellt. Für die Inhalte auf bauprofessor.de arbeitet unsere Redaktion jeden Tag mit Leidenschaft.
Über Bauprofessor »
Copyright bauprofessor.de Lexikon
Herausgeber: f:data GmbH Weimar und Dresden
Die Inhalte dieser Begriffserläuterung und der zugehörigen Beispiele sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der f:data GmbH unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigung, Übersetzung, Mikroverfilmung und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Alle in diesem Werk enthaltenen Angaben, Ergebnisse usw. wurden von den Autoren nach bestem Wissen erstellt. Sie erfolgen ohne jegliche Verpflichtung oder Garantie der f:data GmbH. Sie übernimmt deshalb keinerlei Verantwortung und Haftung für etwa vorhandene Unrichtigkeiten.
Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürfen.

Nachkalkulation – so schützen Sie Ihre Gewinne

Nachkalkulation mit nextbau – Ist-Kosten im Vergleich
Nachkalkulation mit nextbau – Ist-Kosten im Vergleich
Nachkalkulation mit nextbau bedeutet clevere „Mit-Kalkulation“. Kosten-Abweichungen erkennen Sie schon ab Beginn der Ausführung. So können Sie rechtzeitig gegensteuern und verlieren kalkulierte Gewinne nicht auf der Baustelle!
Wo Sie bei den Ist-Kosten stehen müssten, sehen Sie auf einen Blick. Zum Stand der Ausführung und im Vergleich zum Auftrag. Alle nötigen Eingaben erledigen Sie mit wenig Aufwand: Sie bestimmen selbst, wie detailliert Sie Kosten erfassen möchten.
Mehr Informationen »

Verwandte Fachbegriffe

Mehr zum Thema
Um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten, verwenden wir Cookies. Einige dieser Cookies sind erforderlich für den reibungslosen Ablauf dieser Website, andere helfen uns, Inhalte auf Sie zugeschnitten anzubieten. Wenn Sie auf „ Ich akzeptiere“ klicken, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Individuelle Cookie-Einstellungen Ich akzeptiere