Personalwirtschaft / Arbeitsrecht

Produktive Arbeitsstunden im Jahr

Als Grundlage für die Bestimmung der produktiven Arbeitsstunden im Jahr kann die Anzahl der tatsächlichen Arbeitstage im Jahr dienen. Dafür bieten sich die vom Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) jährlich herausgegebenen Musterrechnungen sowohl für die gewerblichen Arbeitnehmer als auch für die aufsichtsführenden Poliere und Angestellten an wie sie für die Bestimmung der Zuschlagsätze für die Lohnzusatzkosten und Gehaltszusatzkosten herangezogen werden.
Die so bestimmten tatsächlichen Arbeitstage im Jahr sind mit den Stunden der täglichen Arbeitszeit von 8 Stunden auf Grundlage der wöchentlichen Arbeitszeit von gegenwärtig 40 Stunden beispielsweise nach § 3 im Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV-Baugewerbe) zu multiplizieren.
Allgemein wird die Anzahl der produktiven Stunden im Jahr schwanken für:
  • gewerbliche Arbeitnehmer zwischen 1.480 bis 1.600 Stunden,
  • aufsichtsführende Poliere ebenfalls zwischen 1.480 bis 1.600 Stunden sowie
  • Angestellte zwischen 1.680 bis 1.760 Stunden.
Die Anzahl der produktiven Stunden kann und wird sowohl regional als auch betriebsindividuell unterschiedlich sein. Inwieweit die angeführten Stunden auch produktiv im Sinne der gewünschten Leistungserbringung sind, bedarf der gesonderten Betrachtung, Prüfung und Einflussnahme.
Die produktiven Arbeitsstunden sind von den geleisteten Arbeitsstunden abzugrenzen. Letztere sind Gegenstand der Bauberichterstattung. Bauunternehmen im Bauhauptgewerbe mit 20 und mehr Beschäftigten haben die geleisteten Arbeitsstunden auf Baustellen, Bauhöfen und Werkstätten monatlich mit dem Formblatt "MBB - Monatsbericht Bauhauptgewerbe " an die Landesämter für Statistik zu melden.
Bauprofessor-Redaktion
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