Baukalkulation / Angebot / Nachträge

Tatsächliche Arbeitstage

Die tatsächlichen Arbeitstage sowohl für die gewerblichen Arbeitnehmer als auch für die aufsichtsführenden Poliere und Angestellten sind von Bedeutung bei der betriebsindividuellen Bestimmung der Zuschlagssätze sowohl für die Lohnzusatzkosten als auch Gehaltszusatzkosten.
Die tatsächlichen Arbeitstage sind für das jeweilige Kalenderjahr zu bestimmen, in dem die Angebotskalkulationen erfolgen und dafür der Kalkulationslohn erforderlich ist. Die Anzahl der tatsächlichen Arbeitstage kann und wird sowohl regional als auch betriebsindividuell unterschiedlich sein. Weiterhin kann auch noch eine unterjährige Modifizierung erforderlich sein, wenn es notwendig erscheint, die durchschnittlichen Ansätze – insbesondere zu den Ausfalltagen – zu korrigieren.
Für die Ermittlung der tatsächlichen Arbeitstage (aufrufbar unter diesem Begriff) kann das Muster vom Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e. V. als Grundlage dienen. Heranzuziehen sind zunächst die Kalendertage. Von ihnen werden die angesetzten gesetzlichen sowie regional und betrieblich unterschiedlichen Ausfalltage abgezogen.
Allgemein wird die Anzahl der tatsächlichen Arbeitstage im Geschäftsjahr schwanken für
  • gewerbliche Arbeitnehmer (Arbeiter) zwischen 185 und 200 Tagen,
  • aufsichtsführende Poliere ebenfalls zwischen 185 und 200 Tagen sowie
  • Angestellte zwischen 210 und 220.
Die tatsächlichen Arbeitstage im Jahr können und sollten noch mit den Arbeitsstunden je Arbeitstag multipliziert werden. Das Ergebnis sind die produktiven Arbeitsstunden im Jahr je betreffenden Beschäftigten (gewerbliche Arbeitnehmer oder Angestellte oder Poliere).
In den aufrufbaren Berechnungsformularen erfolgt dieser ergänzende Ausweis, wobei 8 Stunden je Arbeitstag angesetzt werden (abgeleitet aus der 40-Stunden-Arbeitswoche nach § 3 BRTV-Baugewerbe sowie § 3 RTV-Angestellte des Baugewerbes).
Bauprofessor-Redaktion
Dieser Beitrag wurde von unserer Bauprofessor-Redaktion erstellt. Für die Inhalte auf bauprofessor.de arbeitet unsere Redaktion jeden Tag mit Leidenschaft.
Über Bauprofessor »
Copyright bauprofessor.de Lexikon
Herausgeber: f:data GmbH Weimar und Dresden
Die Inhalte dieser Begriffserläuterung und der zugehörigen Beispiele sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der f:data GmbH unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigung, Übersetzung, Mikroverfilmung und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Alle in diesem Werk enthaltenen Angaben, Ergebnisse usw. wurden von den Autoren nach bestem Wissen erstellt. Sie erfolgen ohne jegliche Verpflichtung oder Garantie der f:data GmbH. Sie übernimmt deshalb keinerlei Verantwortung und Haftung für etwa vorhandene Unrichtigkeiten.
Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürfen.

15 % sparen bei
Baupreisen und Baunormen

Gutschein-Code anfordern
Gutschein-Code anfordern
Weihnachtsrabatt
www.baupreislexikon.de www.baunormenlexikon.de

Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Tatsächliche Arbeitstage"

Auszug im Originaltext aus DIN EN 14199 (2015-07)
6.4.1 Die Zusammensetzung des Verpressmörtels muss entsprechend der vorgesehenen Anwendung und den Baugrundverhältnissen gewählt werden.6.4.2 Sand und Zusatzstoffe können als Füllstoff oder zur Änderung der Konsistenz oder der Widerstandsfähigkeit ge...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm

Verwandte Fachbegriffe

Mehr zum Thema
Um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten, verwenden wir Cookies. Einige dieser Cookies sind erforderlich für den reibungslosen Ablauf dieser Website, andere helfen uns, Inhalte auf Sie zugeschnitten anzubieten. Wenn Sie auf „ Ich akzeptiere“ klicken, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Individuelle Cookie-Einstellungen Ich akzeptiere