Baukalkulation / Angebot / Nachträge

Tatsächliche Arbeitstage

Die tatsächlichen Arbeitstage sowohl für die gewerblichen Arbeitnehmer als auch für die aufsichtsführenden Poliere und Angestellten sind von Bedeutung bei der betriebsindividuellen Bestimmung der Zuschlagssätze sowohl für die Lohnzusatzkosten als auch Gehaltszusatzkosten.
Die tatsächlichen Arbeitstage sind für das jeweilige Kalenderjahr zu bestimmen, in dem die Angebotskalkulationen erfolgen und dafür der Kalkulationslohn erforderlich ist. Die Anzahl der tatsächlichen Arbeitstage kann und wird sowohl regional als auch betriebsindividuell unterschiedlich sein. Weiterhin kann auch noch eine unterjährige Modifizierung erforderlich sein, wenn es notwendig erscheint, die durchschnittlichen Ansätze – insbesondere zu den Ausfalltagen – zu korrigieren.
Für die Ermittlung der tatsächlichen Arbeitstage (aufrufbar unter diesem Begriff) kann das Muster vom Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e. V. als Grundlage dienen. Heranzuziehen sind zunächst die Kalendertage. Von ihnen werden die angesetzten gesetzlichen sowie regional und betrieblich unterschiedlichen Ausfalltage abgezogen.
Allgemein wird die Anzahl der tatsächlichen Arbeitstage im Geschäftsjahr schwanken für
  • gewerbliche Arbeitnehmer (Arbeiter) zwischen 185 und 200 Tagen,
  • aufsichtsführende Poliere ebenfalls zwischen 185 und 200 Tagen sowie
  • Angestellte zwischen 210 und 220.
Die tatsächlichen Arbeitstage im Jahr können und sollten noch mit den Arbeitsstunden je Arbeitstag multipliziert werden. Das Ergebnis sind die produktiven Arbeitsstunden im Jahr je betreffenden Beschäftigten (gewerbliche Arbeitnehmer oder Angestellte oder Poliere).
In den aufrufbaren Berechnungsformularen erfolgt dieser ergänzende Ausweis, wobei 8 Stunden je Arbeitstag angesetzt werden (abgeleitet aus der 40-Stunden-Arbeitswoche nach § 3 BRTV-Baugewerbe sowie § 3 RTV-Angestellte des Baugewerbes).
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