Bauplanung

Arten der Nutzungskostenermittlung

Nutzungskosten für Gebäude und bauliche Anlage umfassen allgemein die entstehenden Kosten während der Nutzungsdauer ab Fertigstellung bzw. Inbetriebnahme bis zum Beginn der Beseitigung bzw. des Abbruchs. Welche Nutzungskostengruppen dabei im Einzelnen einzubeziehen sind, wird in der DIN 18960 – Nutzungskosten im Hochbau – bestimmt. Die DIN 18960 liegt überarbeitet und neugefasst als Ausgabe November 2020 (vorher 2008-02) vor und kann im Baunormenlexikon aufgerufen werden.
In der DIN 18960 werden unter Tz. 4.5 die Arten der Nutzungskostenermittlung angeführt. Sie wurden nach den Anforderungen der Nutzungskostenplanung erweitert und überarbeitet. Dabei erfolgte zugleich eine Anpassung an Begriffe, die in der DIN 276 – Kosten im Bauwesen für die Ermittlung der Herstellungskosten der Gebäude und der baulichen Anlagen in den einzelnen Leistungsphasen nach HOAI (wie Kostenberechnung nach DIN 276 innerhalb der Leistungsphase 2 nach HOAI u. a.) herangezogen werden.
In der DIN 18960 werden die „Arten der Nutzungskostenermittlung nach ihrem Zweck, den erforderlichen Grundlagen und dem Detaillierungsgrad festgelegt“, wobei sich der Detaillierungsgrad aus der ersten bis dritten Ebene von Untergliederungen zu den Kostenuntergruppen ableitet.
Im Einzelnen werden folgende Arten vorbestimmt:
  • Nutzungskostenrahmen: als Grundlage für Entscheidungen über die Baubedarfsplanung, Wirtschaftlichkeits- und Finanzierungsüberlegungen u. a.,
  • Nutzungskostenschätzung: als Grundlage für Entscheidungen über die Vorplanung und Finanzierung in Verbindung mit der Kostenschätzung nach DIN 276,
  • Nutzungskostenberechnung: als Grundlage für die Entscheidung über die Entwurfsplanung und die Finanzierung in Verbindung mit der Kostenberechnung nach DIN 276,
  • Nutzungskostenanschlag: als Zusammenstellung aller für die Nutzung der voraussichtlich anfallenden Kosten mit Erstellung vor Nutzungsbeginn der Gebäude,
  • Nutzungskostenfeststellung: als Zusammenstellung aller bei der Nutzung entstandenen Kosten, Erstellung erstmalig nach einer Rechnungsperiode (z. B. 1 Jahr) und danach jährlich fortschreibend,
  • Nutzungskostenkontrolle: als Überwachung der Nutzungskostenentwicklung und als Grundlage für die Nutzungskostensteuerung,
  • Nutzungskostensteuerung: zur zielgerichteten Beeinflussung der Nutzungskostenentwicklung und der Einhaltung der Nutzungskostenvorgaben.
Bei den letzten beiden Arten sind festgestellte Abweichungen hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Gesamtnutzungskosten zu dokumentieren und zu bewerten. Danach bliebe ggf. zu entscheiden, ob weitere geeignete Maßnahmen der Nutzungskostensteuerung zu entwickeln sind.
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Arten der Nutzungskostenermittlung"

Auszug im Originaltext aus DIN 18960 (2020-11)
4.1 AllgemeinesNutzungskosten beginnen nach der Inbetriebnahme und schließen die Betriebsphase, die Modernisierungsphase und die Rückgabephase bis zum Beginn der Beseitigungsphase ein. Die betriebsspezifischen und produktionsbedingten Personal- und S...
- DIN-Norm im Originaltext -
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