HOAI

Entwurfsplanung

Entwurfsplanung
Bild: © f:data GmbH
Die Entwurfsplanung entspricht der Leistungsphase 3 in der HOAI (seit 17. Juli 2013 in Kraft). Sie wird auch als System- und Integrationsplanung bezeichnet und umfasst bei der Objektplanung beispielsweise für das Leistungsbild nach HOAI „Gebäude und Innenräume“ nach Anlage 10 folgende Grundleistungen nach HOAI:
  • Erarbeiten der Entwurfsplanung unter Berücksichtigung der wesentlichen Zusammenhänge, Bedingungen und Vorgaben,
  • Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten sowie Koordinieren und Integrieren von deren Leistungen,
  • Objektbeschreibung,
  • zeichnerische Darstellung des Gesamtentwurfs (bei raumbildenden Ausbauten z. B. im Maßstab 1:50 bis 1:20),
  • Verhandlungen mit Anderen an der Planung Beteiligten und mit Behörden über die Genehmigungsfähigkeit,
  • Kostenberechnung zur Leistungsphase 3 nach HOAI nach der Kostengliederung in der DIN 276 – Kosten im Bauwesen nach der neu bearbeiteten Fassung Dezember 2018,
  • Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung zur Leistungsphase 2 nach HOAI nach DIN 276,
  • Fortschreibung des Terminplanes,
  • Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse und aller Entwurfsunterlagen.
Zu den Besondere Leistungen nach HOAI mit Bezug auf Anlage 10 für Gebäude und Innenräume zählen beispielsweise:
  • Analyse der Alternativen/Varianten und deren Wertung mit Kostenuntersuchung (Optimierung),
  • Wirtschaftlichkeitsberechnung,
  • Aufstellen und Fortschreiben einer vertieften Kostenberechnung,
  • Fortschreiben von Raumbüchern.
Der Anteil des Honorars für die Entwurfsplanung wird beispielsweise nach § 34 Abs. 3 HOAI für das Leistungsbild Gebäude und Innenräume mit 15 % vom Gesamthonorar für alle 9 Leistungsphasen bewertet und angesetzt.
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