Bauberichterstattung / Statistik

Auftragseingänge

Als Auftragseingänge gelten im Baubetrieb die im abgelaufenen Kalendermonat eingegangenen und vom Betrieb fest akzeptierten, d. h. angenommenen und vertraglich gebundenen Bauaufträge aus dem Inland. Soweit die Aufträge noch nicht angenommen wurde oder eine feste Zusage für die Ausführung noch aussteht bzw. ein Bauvertrag noch nicht als abgeschlossen gilt, kann noch nicht vom Auftragseingang gesprochen werden.
Auszuweisen ist der Auftragseingang in der monatlichen Bauberichterstattung durch Baubetriebe mit 20 und mehr Beschäftigten im "MBB - Monatsbericht im Bauhauptgewerbe " zum 10. Kalendertag nach Ende des Berichtsmonats.
Auszuweisen sind die Auftragseingänge zum Nettowert des Umsatzes der Bauleistungen, d. h. ohne Umsatzsteuer im Umfang des Auftragswertes. Um Doppelzählungen in der Bauberichterstattung zu vermeiden, dürfen die Auftragseingänge nur von dem Baubetrieb erfasst werden, der auch den Bauauftrag ausführen wird. Dies bedeutet, dass bereits mit dem Angebot und dann bei der Bauausführung vorgesehene Bauleistungen durch Nachunternehmer oder Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) nicht mit in die eigene Meldung zum Auftragseingang einzubeziehen sind.
Im MBB-Monatsbericht wird noch eine weitere Untergliederung der Leistungen des Auftragseingangs nach Art der Bauten und Auftraggeber abgefragt, beispielsweise nach:
  • Wohnungsbau,
  • gewerblicher und industrieller Hochbau,
  • gewerblicher und industrieller Tiefbau (ohne Straßenbau),
  • Straßenbau u. a.
Die im Berichtsmonat eingegangenen Auftragseingänge können den jeweils zum Monatsende noch nicht voll ausgeführten Bauaufträgen im Wertumfang hinzugerechnet werden. Dann liegt der insgesamt kumulative Auftragseingang zur eigenen Bauleistung vor. Mit Bezug auf die durchschnittlich monatlich ausgeführte eigene Bauleistung lässt sich die Kennzahl "Auftragsvorlauf " mit der Angabe von Monaten bestimmen.
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