Buchhaltung / Rechnungswesen

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

Jahresüberschuss ist der Gesamterfolg, der in der letzten Zeile in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) nach der Gliederung in § 275 Handelsgesetzbuch (HGB) ausgewiesen wird, praktisch als positive Differenz zwischen den Aufwendungen und den Erträgen des betreffenden Geschäftsjahres für das Bauunternehmen insgesamt. Übersteigen jedoch die Aufwendungen die Erträge, dann liegt ein Jahresfehlbetrag vor. Der Jahresüberschuss repräsentiert praktisch jenes Ergebnis, dass sich im Unternehmen nach Steuern darstellt.
Die Aufrechnung in der GuV bis zum Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag kann einerseits nach dem Gesamtkostenverfahren (GKV) und zum anderen nach dem Umsatzkostenverfahren (UKV) erfolgen. In Bauunternehmen wird allgemein das GKV vorgezogen. Der gesamtleistungsorientierte Wertbildungsprozess in der Baudurchführung spricht dafür.
Der in der GuV ausgewiesene Jahresüberschuss ist nur selten das tatsächlich erzielte Jahresergebnis im Bauunternehmen. Der Jahresüberschuss resultiert aus den abgerechneten Bauleistungen. Ein bereits erwirtschafteter Gewinn aus hergestellten, aber noch nicht abgerechneten Bauleistungen wird nicht und darf auch nicht ausgewiesen werden (Realisationsprinzip!).
Weiterhin vermindern Zukunftsgrößen wie Rückstellungen, z. B. für Mängelansprücheverpflichtungen und Drohverluste, das Periodenergebnis. Daraus leitet sich der Wunsch ab, neben den Ergebnissen der GuV auch eine Aussage - ggf. auch schätzungsweise - zu erhalten, die auf das tatsächlich erwirtschaftete Jahresergebnis schließen lässt. Das ist mit Hilfe einer Korrekturrechnung möglich, die von der Deutschen Vereinigung für Finanzanalyse und Anlageberatung (DVFA) entwickelt wurde und zu einem "Ergebnis nach DVFA" führt.
In der Bauwirtschaft wird sie vorrangig von börsennotierten Bauaktiengesellschaften angestellt.
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