Stadtentwicklung / Bauaufsicht

Lageplan

Einem Bauantrag ist in der Regel ein Lageplan beizufügen. Er ist auf Grundlage einer amtlichen Flurkarte herzustellen, in der Regel im Maßstab 1 : 200, 1 : 250, aber mindestens im Maßstab 1 : 500 meistens bei größeren Objekten. Der amtliche Lageplan entspricht der planerischen Wiedergabe des Grundstücks .
Wichtige Aussagen werden beispielsweise getroffen zur:
  • Gemarkung, Flur und Flurstücke des Grundstücks,
  • Grundstücksfläche,
  • Grundflächenzahl (GRZ), Geschossflächenzahl (GFZ) und Baumassenzahl.
Für die Erstellung des Lageplans ist das Grundstück genau zu vermessen, d. h. mit Angaben zu allen Seitenlängen, Flächengrößen, Höhen und Winkelgrößen.
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