Versicherung

Bauversicherung

Auszuführende Bauleistungen können sowohl der Bauherr als Auftraggeber als auch das bauausführende Bauunternehmen bis zur Abnahme versichern lassen. Das erfolgt im Rahmen einer Bauleistungsversicherung. Sie ist heute der allgemein verwendete Begriff, demgegenüber die Bauversicherung eine synonyme, früher gebrauchte Bezeichnung.
Dem Inhalt nach entspricht eine Bauversicherung der Bauleistungsversicherung, wofür zwei verschiedene vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen genehmigte Bedingungswerke Anwendung finden, und zwar
  • ABU- Bauleistungsversicherung von Unternehmerleistungen - für den gesamten Bereich des Rohbaus, Tief- und Ingenieurbaus,
  • ABN - Bauleistungsversicherung von Gebäudeneubauten - aus Sicht der Versicherungsbedürfnisse im Schlüsselfertigbau und der Interessen aller Bauvertragsparteien, d. h. sowohl des Auftraggebers als auch der Bauunternehmen (Generalunternehmer) und aller Nach- und Ausbauunternehmen.
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