Versicherung

Bauwesenversicherung

Die Absicherung gegen Risiken und unvorhergesehene Ereignisse in der Bauausführung sowie am Bauwerk kann unterschiedlich nach Art, Form, Umfang und Versicherungsnehmer erfolgen. Der hierzu früher umfassender herangezogene Begriff einer Bauwesenversicherung ist heute nicht mehr üblich, weil zu den einzelnen Risiken meistens separate Versicherungen bevorzugt und herangezogen werden, so beispielsweise:
  • die Bauherren-Haftpflichtversicherung zum Schutz des Bauherrn bzw. Auftraggebers (AG) vor Schäden, die einem Dritten zugefügt wurden,
  • die Bau-Betriebs-Haftpflichtversicherung (Bau-BHV) für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die einem Dritten durch das ausführende Bauunternehmen entstanden sind,
  • eine Feuerrohbauversicherung des Bauherrn bei Feuerschäden durch Brand, Blitzschlag oder Explosion, die in der Regel nach Bauabschluss in eine Wohngebäudeversicherung übergeht,
  • die Baugeräteversicherung zu Unfallschäden und Betriebsschäden bei der Bauausführung, wofür 2 unterschiedliche Bedingungswerke dem Bauunternehmer zur Verfügung stehen,
  • die Bauleistungsversicherung nach den folgenden 2 verschiedenen vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen genehmigten Bedingungswerken:
    • ABU - Bauleistungsversicherung von Unternehmerleistungen - für den gesamten Bereich des Rohbaus, Tief- und Ingenieurbaus,
    • ABN - Bauleistungsversicherung von Gebäudeneubauten - aus Sicht der Versicherungsbedürfnisse im Schlüsselfertigbau und der Interessen aller Bauvertragsparteien, d. h. sowohl des Auftraggebers als auch der Bauunternehmen (Generalunternehmer) und aller Nach- und Ausbauunternehmen.
Die Bauwesenversicherung wird meistens inhaltlich im Sinne der Bauleistungsversicherung verstanden. Letztere ist der heute in der Versicherungs- und Baupraxis allgemein verwendete Begriff, demgegenüber die Bauwesensicherung eine synonyme, früher gebrauchte Bezeichnung war. Der Bauleistungsversicherung kommt die Aufgabe zu, das Risiko unvorhersehbarer Beschädigungen oder Zerstörungen von ausgeführten Bauleistungen- während der Bauausführung - dem Bauunternehmen weitestgehend abzunehmen. Dafür können sich sowohl der Bauherr als Auftraggeber als auch das bauausführende Bauunternehmen bis zur Abnahme versichern lassen.
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