Bauvertrag / Werkvertrag

Aufgabengebiete der Baukaufleute

So breit gefächert die kaufmännischen Aufgaben eines Bauunternehmens insgesamt sind, so vielfältig sind auch die von den Baukaufleuten zu bewältigenden Tätigkeiten als "Baustellenkaufleute". Gefragt sind eigenverantwortliches Denken und Handeln. Von Wichtigkeit sind vorrangig folgende, von den Baukaufleuten zu erfüllende Tätigkeiten:
  1. Betriebliches Rechnungswesen und dabei in erster Linie die Kosten- und Leistungsrechnung (KLR-Bau) mit dem Schwerpunkt der Baubetriebsrechnung:
    Ihr Anliegen bedeutet den systematischen Nachweis von Leistungen und Kosten nach Arten und Kostenstellen. Darüber hinaus sollten sie auch die Kontrolle über die anfallenden Mehrkosten ausüben bzw. Gespür dafür entwickeln, wo und wodurch Verluste auftreten und künftig gemindert bzw. vermieden werden können. Im Rahmen der Kostenrechnung auf der Baustelle ist auch zu sichern, dass die Kosten nicht nur vollständig, sondern gleichfalls periodengerecht für den betrachteten Zeitraum erfasst werden. Darüber bedarf es jeweils zum Stichtag (Monatsende) umfangreicher Kostenabgrenzungen.
  2. Erfassung und Abrechnung der Bauleistungen:
    Per Monatsende sind mit der Leistungsmeldung die Gesamtleistung (hergestellte Leistung) nach abgerechneten (übergebenen bzw. abgesetzten) Leistungen und nicht abrechenbaren, d.h. unfertigen Leistungen differenziert auszuweisen. Ein Problem stellt die richtige Erfassung und Bewertung der unfertigen Bauleistungen dar. Die ausgeführten Bauleistungen sollten kontinuierlich an den Auftraggeber berechnet werden, während der Bauausführung als Abschlagsrechnungen und nach Abnahme durch den Bauherrn in Form einer Schlussrechnung.
  3. Ermittlung des Ergebnisses:
    Das Ergebnis (Gewinn oder Verlust) sollte möglichst aussagekräftig, einfach in der Aussage und zeitlich aktuell, d.h. bis Ende der ersten Dekade nach Monatsende vorliegen. Umfangreiche EDV-Ausdrucke verwirren nur, vielmehr müssen die Monatsabrechnungen das notwendige Denken in Kosten und Erträgen unkompliziert und zielgerichtet ermöglichen, besonders auch im Vergleich der erreichten Ergebnisse mit den Vorgaben der dem Bauvertrag zugrundeliegenden Kalkulation.
  4. Kontrolle zum Vertragswesen mit dem Auftraggeber:
    Der Bauvertrag ist in erster Linie ein Leistungsvertrag, besser: ein Leistungsversprechen! Folglich müssen alle denkbaren Eventualitäten vorher bedacht werden und, wenn es geht, geregelt werden. Folglich müssen die Baukaufleute alle kaufmännisch relevanten Vertragsinhalte (z.B. Rechnungslegung, Abnahme, Mängelansprüche, Zahlung, Sicherheiten, Versicherungen, bauseitige Beistellungen) herausfiltern und mit unter Kontrolle halten.
  5. Materialeinkauf und -verwaltung:
    Auf der Baustelle gilt der Verbrauch an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, im Besonderen der Einbaustoffe, als umfangreichste Kostenposition. Unabhängig von der angewendeten Methode sollte monatlich eine Gegenüberstellung des Soll- mit dem Ist-Verbrauch für die tatsächlich ausgeführte Bauleistung vorgenommen werden.
  6. Nachunternehmerleistungen:
    Die Verantwortung für die Weitergabe von Bauleistungen an Nachunternehmer sollte beim verantwortlichen Bauleiter für das Bauwerk liegen. Vom Baukaufmann/von der Baukauffrau sind dafür vor allem die vertraglich relevanten Konditionen für die Vergabe aufzubereiten, z.B. zur Abrechnung, zu Sicherheiten, Zahlungsbedingungen, Nachtragsleistungen.
  7. Personalwesen:
    Die Personaldisposition ist im Allgemeinen eine Aufgabe der zentralen Geschäftsleitung. Demgegenüber sind von den Baukaufleuten vorrangig die Aufgaben der Personalverwaltung und Personalabrechnung wahrzunehmen, beispielsweise Personalstandsmeldungen, Tageslohnberichte, Urlaubsanträge, Zahlungen zu Lohnnebenkosten, Schlechtwettermeldungen, Klärung von Reklamationen zur Lohnabrechnung und zum Arbeitszeitkonto u.a.
    In Verbindung mit der Förderung des Nachwuchses sind auch die Auszubildenden zu betreuen, durch die Baukaufleute vor allem die Jungkaufleute weiterzubilden.
  8. Baustellen-Controlling:
    Die Baustellen sind die Quellen des Erfolgs, folglich ist gerade das Baustellen-Controlling eine wichtige von Bauleitern und Baukaufleuten umzusetzende Aufgabe.
    • Studium der Arbeitskalkulation und Sicherung von Soll-Vorgaben zur Arbeitszeit und zu den Kosten für Arbeitsabschnitte sowie analoge Ist-Erfassung und Soll-Ist-Vergleiche zu Arbeitsstunden, Mengen und Kosten in Verbindung mit einer Nachkalkulation,
    • Einflussnahme auf hohe Liquidität durch zügige Rechnungslegung mit Abschlags- und Schlussrechnungen und Drängen auf schnelle Rechnungsprüfung und Zahlung durch den Auftraggeber,
    • Einhaltung des zur Verfügung stehenden Finanzrahmens.
  9. Kennzahlenarbeit:
    Notwendig ist es, einen schnellen und relativ präzisen Einblick bzw. Überblick für die Baustelle zu geben, im Besonderen Schwachstellen, aber auch Chancen aufzuzeigen. So gesehen liefern Kennzahlen wichtige Aussagen z.B. Kostenstrukturkennzahlen als Anteil wichtiger Kostenarten an den Gesamtkosten, Kostensatzaussagen als Verhältniszahlen von Kostenpositionen zur Bauleistung, Stundenauslastung als den Anteil der Ausfallstunden an den geleisteten Stunden, Kennzahlen zur Produktivität, z.B. der Pro-Kopf- und der Stundenproduktivität u.a
  10. Bauversicherungen
    Versicherungsangelegenheiten sind mit von den Baukaufleuten zu erledigen. Wiederum ist jedoch eine enge Zusammenarbeit mit dem Bauleiter notwendig, da oft eine Verknüpfung zu technischen Problemen und Abläufen vorliegt.
  11. Bau-Arbeitsgemeinschaften:
    Ist das Bauunternehmen in einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) eingebunden und unterliegt dem ARGE-Partner zugleich die kaufmännische Geschäftsführung, so ist vom Baukaufmann/-frau meistens auch die kaufmännische Verwaltung der ARGE als eigenständiger Gesellschaft durchzuführen. Hinzu kommt für die Kaufleute der anderen Arbeitsgemeinschaftspartner die Interessenvertretung ihres Unternehmens auf kaufmännischem Gebiet. Grundlage für die zu erfüllenden Aufgaben bilden die Festlegungen im Arbeitsgemeinschaftsvertrag. Der Baukaufmann/-frau wird während der Bauzeit an den Aufsichtsstellensitzungen der ARGE teilnehmen und dort über die Monatsabrechnung berichten.
Bauprofessor-Redaktion
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