Der Bauprofessor erklärt:
Vorgewerke in Verzug: Vertragsstrafe abzuwenden?
Der Auftragnehmer gerät mit seinem Bauwerk in Verzug. Er muss dem Auftraggeber die vereinbarte Vertragsstrafe zahlen. Obwohl aus seiner Sicht die Vorgewerke die Bauausführung behinderten. Wie er der Strafe doch entgeht, zeigt Juristin Jennifer Simon.