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Auslandsbau

Auslandsbau wird realisiert über:
  • traditionelle Formen als „Bauen im Ausland“, indem nach gewonnener Ausschreibung an einem bestimmten Ort die Bauleistung unter den dort herrschenden Bedingungen erbracht wurde oder
  • über Beteiligungs- und Tochtergesellschaften von deutschen Bauunternehmen, die im jeweiligen Land und Baumarkt wie einheimische Firmen akquirieren und ständig am Ort sind.
Die im Ausland durch Bauunternehmen erbrachte Jahresbauleistung ist in der Bauberichterstattung in der "Jahreserhebung einschl. Investitionserhebung bei Unternehmen des Bauhauptgewerbes (Formblatt IEB)" auszuweisen. In die Jahresbauleistung sind auch einzubeziehen
  • alle eigenen Bauleistungen, unabhängig von ihrer Abrechnung oder Anzahlung einschließlich
  • Bestände an angefangenen und noch nicht abgerechneten Bauten.
Werden Arbeitnehmer eines Bauunternehmens grenzüberschreitend in Mitgliedsstaaten der EU sowie nach Vereinbarungen u. a. in Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz tätig, bedarf es des Antrags und der Ausstellung einer Entsendebescheinigung - A1 bei Auslandstätigkeit. Seit 1. Januar 2019 (für Selbstständige ab 1. Juli 2019) besteht Pflicht nach § 106 SGB IV für das elektronische Antrags- und Bescheinigungsverfahren über A1-Vordrucke. Die A1- Bescheinigung wird jeweils für einen konkreten Einsatz im Ausland (zeitlich und örtlich) kostenlos ausgestellt. Danach bleibt es bei einer Entsendung als "vorübergehende Tätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat" für den Arbeitnehmer bei der Sozialversicherung im Heimatland.
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