Buchhaltung / Rechnungswesen

Entgelt

Mit Bezug auf § 10 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) umfasst das Entgelt alles, was der Leistungsempfänger aufwendet, um eine Leistung zu erhalten. Dazu gehört auch, was ein anderer als der Leistungsempfänger dem Unternehmer für die Leistung gewährt. Abzuziehen ist jedoch die Umsatzsteuer, die demnach nicht zum Entgelt gehört.
Ein Entgelt setzt einen Leistungsaustausch voraus. Ist kein Entgelt feststellbar, dann liegt auch kein Leistungsaustausch vor und damit handelt es sich nicht um eine steuerbare Leistung, sondern beispielsweise um eine Schenkung. Beim Leistungsaustausch handelt es sich immer um eine Leistung und um eine Gegenleistung. Die Gegenleistung kann in Geld, einer Lieferung oder einer sonstigen Leistung bestehen.
Die Steuerbarkeitsvoraussetzung zum Entgelt ist erfüllt, wenn folgende Voraussetzungen zum Leistungsaustausch vorliegen:
  • Austausch zwischen 2 verschiedenen Personen,
  • eine Leistung und eine Gegenleistung,
  • ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Leistung und Gegenleistung.
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