Lohn / Tarif / Rente

Freiwillige Sozialkosten

Innerhalb der Lohnzusatzkosten (Sozialkosten) können neben den gesetzlich festgesetzten Beträgen (z. B. für die Betriebsanteile der Sozialversicherung u. a.) sowie tariflich bestimmten Sätzen (z. B. Umlage an die Sozialkassen des Baugewerbes) auch freiwillige Zahlungen an die Arbeitnehmer erfolgen, so z. B. für
  • Gratifikationen zu Feiertagen wie Weihnachten,
  • Zuschüsse für Weiterbildung,
  • Prämien für Betriebszugehörigkeit und Jubiläen,
  • Beihilfen für Geburten, Kuren u. a.
Sie werden mit in dem Zuschlagsatz für die Einrechnung der Lohnzusatzkosten ( z. B. in der Zeile 1.2 in den EFB-Preis 1a/b in der Bestimmung des Kalkulationslohns berücksichtigt.
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