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Kalkulationslohn

Der Kalkulationslohn (KL) bildet die Grundlage für die Berechnung der Lohnkosten und ist ein wesentlicher Bestandteil jeder Baukalkulation.

Was ist der Kalkulationslohn?

Der Kalkulationslohn umfasst die Kosten, die durchschnittlich pro Arbeitsstunde für gewerbliche Arbeitnehmer anfallen. Sie sind vom Bauunternehmen zu tragen.
Ebenso repräsentiert er den Wertansatz – neben dem Arbeitszeitaufwand als Mengenansatz – je Arbeitsstunde bei der Preisermittlung.
Die Höhe des Kalkulationslohns bestimmt mit Bezug auf die zu leistenden Arbeitsstunden wesentlich:

Bestandteile des Kalkulationslohns

Der Bauherr als Auftraggeber kann zum Angebot des Bieters für ein Bauvorhaben ein ergänzendes Formblatt Preise (EFB-Preis) 221 oder 222 nach Vergabe- und Vertragshandbuch (VHB-Bund) verlangen. Dann ist im EFB-Formblatt der Kalkulationslohn im Abschnitt 1 in der Position 1.4 – ausgedrückt in Euro je Arbeitsstunde – nach folgender Zusammensetzung auszuweisen:
Kalkulationslohn im EFB-Formblatt.
Bild: © f:data GmbH
In der Literatur und Baupraxis wird der Kalkulationslohn oft auch als Mittellohn ASL bzw. APSL bezeichnet, und zwar mit Bezug auf die in die Ermittlung einbezogenen Lohnkostenbestandteile:
Eine vergleichende Übersicht zu den Begriffen nach den EFB-Preisblättern finden Sie hier.

Grundlagen für die Berechnung

Eine angemessene Kalkulation der Lohnkosten als EKT setzt zwingend eine möglichst bauauftrags- bzw. mindestens betriebsindividuelle Bestimmung des Kalkulationslohns in Euro je Arbeitsstunde voraus.
Ausgangspunkte für die Bestimmung des Kalkulationslohns sind:
Der daraus abgeleitete Durchschnittswert entspricht zunächst dem durchschnittlichen Tarifstundenlohn in Euro je Arbeitsstunde.
Zu berücksichtigen sind noch anteilige:
  • Zulagen, z. B. Leistungszulage oder Stammarbeiterzulage,
  • Zuschläge, z. B. Erschwerniszuschläge oder Nachtzuschläge und
  • ggf. Beträge als Arbeitgeberanteil der Vermögensbildung.
Danach stellt sich der Mittellohn (ML) zur Übernahme in Pos. 1.1 dar. Er stellt als Durchschnittswert (arithmetisches Mittel) praktisch den mittleren Bruttolohn der einbezogenen gewerblichen Arbeitnehmer dar.
Der Mittellohn kann ohne und ggf. mit anteiligen Aufsichtskosten (Gehälter von aufsichtführenden Polieren) gebildet werden. Möglich wäre auch, dass ein Werkpolier als gewerblicher Arbeitnehmer teilweise mit Aufsichtsaufgaben betraut wird. Dann kann ebenfalls der produktive Anteil von vorerst 100 % verringert angesetzt werden.
Der Kalkulationslohn berücksichtigt alle lohnbezogenen Kosten pro Arbeitsstunde.
Der Kalkulationslohn berücksichtigt alle lohnbezogenen Kosten pro Arbeitsstunde. Bild: © f:data GmbH

Zurechnung von lohngebundenen Kosten

Lohngebundene Kosten entsprechen den Lohnzusatzkosten der gewerblichen Arbeitnehmer, wenn keine lohnbezogenen Kosten einzubeziehen sind.
Die Lohnzusatzkosten werden mit einem Zuschlagssatz zur Basis Mittellohn unter Pos. 1.2 in den EFB-Formblättern zugerechnet. Zur betriebsindividuellen Bestimmung des Zuschlagssatzes kann die Musterrechnung Lohnzusatzkosten (West / Ost) in den Kalkulationshilfen herangezogen werden.
Sie umfassen:
Die Zuschlagssätze sind in den verschiedenen Baugewerben wie dem Bauhauptgewerbe sowie innerhalb des Ausbaugewerbes mit jeweils eigenständigen lohntariflichen Regelungen unterschiedlich.

Zurechnung von Lohnnebenkosten

Zuzurechnen sind noch Lohnnebenkosten, z. B. bei Ansprüchen der gewerblichen Arbeitnehmer bei Einsatz auf wechselnden Baustellen, differenziert nach ohne oder mit täglicher Heimfahrt.
Als Aufwendungen können beispielsweise anfallen:
Der Umfang der Lohnnebenkosten ist abhängig vom jeweils zu kalkulierenden Angebot für ein Bauvorhaben. Je nach Größe des Bauvorhabens, der örtlichen Entfernung vom Betriebssitz und der Größe des Bauunternehmens wird der Umfang unterschiedlich hoch sein.
Tipp aus der Praxis

„Der Umfang der Lohnnebenkosten sollte zunächst bauauftragsbezogen ermittelt werden. Danach ist ein Prozentsatz im Verhältnis zur Basis Mittellohn zu bestimmen und in Pos. 1.3 in den EFB-Formblättern auszuweisen.“
Auf Grundlage der dargestellten Zurechnungen ergibt sich der Kalkulationslohn unter Position 1.4 der EFB-Formblätter. Dessen Höhe – ebenso wie die seiner Bestandteile – variiert je nach Bauunternehmen und Art der auszuführenden Bauleistung.

Grundlage für den Verrechnungslohn

Der Kalkulationslohn bildet in der weiteren Kalkulation die Basis für die Verrechnung von:
Aus dieser Verrechnung ergibt sich der sogenannte Verrechnungslohn (VL).
Dessen Höhe kann – abhängig vom gewählten Kalkulationsverfahren – unterschiedlich ermittelt werden, z. B. durch:
  • eine Zuschlagskalkulation mit prozentualen Zuschlägen auf den Kalkulationslohn oder
  • eine Endsummenkalkulation über eine Umlage in % und € / h.
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Ableitung weiterer Stundensätze

Nach weiteren Zurechnungen zum Kalkulationslohn lassen sich z. B. noch folgende Stundensätze bestimmen für:

Kalkulationshilfen für Beispielrechnungen

In den Kalkulationshilfen:
finden Sie Berechnungsbeispiele zum Kalkulationslohn und weiterer lohnbezogener Stundensätze vor. Dort können Sie zum Bauvorhaben erforderliche Ansetzungen eingeben und erhalten entsprechende Ergebnisse.
Herzlichen Dank an Prof. Dr. habil. Siegmar Kloß für die fachliche Unterstützung bei diesem Artikel auf bauprofessor.de.
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Lohnzusatzkosten und Kalkulationslohn in nextbau Bild: © f:data GmbH
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Der Bauprofessor erklärt:

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