Baubetrieb/Bauunternehmen

Geschäftsführung

Die Geschäftsführung ist verantwortlich für das Unternehmen und vertritt es im Rechtsverkehr. In Einzelunternehmen wird sie vom Eigentümer bzw. Inhaber ausgeübt. GmbH bestellen in der Regel ein oder mehrere Geschäftsführer (meistens zwei nach dem 4-Augen-Prinzip, wenn die Geschäftsführer nicht zugleich Gesellschafter sind). In einer Aktiengesellschaft wird die Leitung einem Vorstand aus mehreren Mitgliedern übertragen, und zwar durch Bestellung durch den Aufsichtsrat in der Regel für 5 Jahre.
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