Rechtsformen/ ARGE

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

In der Bauwirtschaft sind in der Mehrzahl Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) anzutreffen, vor allem in den neuen Bundesländern (z. Z. 8 von 10 Bauunternehmen). Rechtsgrundlage bildet das GmbH-Gesetz. Wichtige Merkmale sind:
  • Abschluss eines Gesellschaftsvertrags, der notariell zu beurkunden ist (auch bei späteren Änderungen).
  • Die Gesellschaft kann eine Sach- oder Personenfirma sein. Auch eine einzelne Person kann eine GmbH gründen.
  • Das Stammkapital beträgt z. Z. mindestens 25.000 €, wird aber demnächst verringert werden. Nur in dieser Höhe haftet die Gesellschaft.
  • Die Geschäftsführung liegt bei einem oder mehreren Geschäftsführern, die auch Gesellschafter sein können, aber nicht müssen.
  • Oberstes Organ ist die Gesellschafterversammlung, sie kontrolliert die Geschäftsführung.
  • Die GmbH wird in das Handelsregister in Abteilung B eingetragen.
  • Die GmbH unterliegt der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer.
Zum 1.11.2008 ist das" Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)" in Kraft getreten. Kernanliegen ist die Erleichterung und Beschleunigung von Unternehmensgründungen. Wichtige Änderungen betreffen
  • das Mindestkapital von mindestens 1 € bei Gründung einer "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)"
  • Bareinlage-Gründungen in einem vereinfachten Verfahren,
  • Darlehen der GmbH an Gesellschafter, Ausweitung der Bestellungsverbote für GmbH- Geschäftsführer,
  • Regelungen bei Führungslosigkeit der GmbH u. a.
In der Anlage zum Gesetz werden auch 2 beurkungspflichtige Musterprotokolle für unkomplizierte Standardgründungen zur Verfügung gestellt.
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