Jahresabschluss / HGB

Handelsregister

Das Handelsregister ist ein amtliches, öffentliches Verzeichnis aller Kaufleute eines Amtsgerichtsbezirks, was beim zuständigen Amtsgericht geführt wird. Grundlagen liefern die Regelungen in den §§ 8 ff. im Handelsgesetzbuch (HGB)). Das Handelsregister wird elektronisch geführt. Jede Eintragung wird wirksam, sobald sie in den für die Eintragungen bestimmten Datenspeicher aufgenommen ist und auf Dauer inhaltlich unverändert in lesbarer Form wiedergegeben werden kann.
Anmeldungen zur Eintragung sind elektronisch in öffentlich beglaubigter Form einzureichen. Sollten später Änderungen erfolgen, dann sind sie in gleicher Weise anzumelden. Das Gericht macht die Eintragungen in das Handelsregister in der zeitlichen Folge ihrer Eintragung nach Tagen geordnet bekannt, und zwar in einem bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem. Von den Eintragungen im Handelsregister kann ein Ausdruck verlangt werden.
Das Handelsregister gibt z. B. Auskunft über die Firma, den (oder die) Geschäftsführer bzw. -inhaber, die Haftungsverhältnisse, den Ort der Handelsniederlassung und die Vertretungsbefugnisse der Vertretungsorgane des Unternehmens. Jedermann hat das Recht, in das Handelsregister Einsicht zu nehmen. Es genießt auch öffentlichen Glauben (Vermutung der Richtigkeit der Eintragungen).
Geführt wird das Handelsregister mit 2 Abteilungen:
  • Abteilung A für Einzelunternehmen, Offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften,
  • Abteilung B für Kapitalgesellschaften wie Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Kommanditgesellschaften auf Aktien und die Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit.
Die Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern können bei der Führung des Handelsregisters mitwirken. Beispielsweise sollen dadurch unrichtige Eintragungen vermieden bzw. unvollständige Angaben ergänzt werden. Diese Kammern sind antrags- und beschwerdeberechtigt.
Neben dem Handelsregister wird für die Partnerschaftsgesellschaften (PartG) ein eigenständiges Partnerschaftsregister geführt, ebenfalls für die Genossenschaften ein Genossenschaftsregister. Aus diesen Registern sowie dem Handelsregister wurde 2007 die Möglichkeit eines zentralen Zugangs zu den Informationen geschaffen. Diese Aufgabe erfüllt das Unternehmensregister mit Bezug auf § 8b im HGB. Es ist nicht nur auf gewerbliche Unternehmen beschränkt. Praktisch übernimmt das Unternehmensregister die aufbereiteten und zusammen gefassten Daten aus den Einzel-Registern und gestattet eine Suche nach gewünschten Aussagen, und zwar unter der Adresse www.unternehmensregister.de. Betreiber des Registers ist der elektronische Bundesanzeiger. Informationen können kostenfrei eingeholt werden, demgegenüber ist der Zugriff auf Auszüge kostenpflichtig.
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