Jahresabschluss / HGB

Handelsregister

Das Handelsregister ist ein amtliches, öffentliches Verzeichnis aller Kaufleute eines Amtsgerichtsbezirks. Jeder hat das Recht, Einsicht zu nehmen.

Was ist das Handelsregister?

Das Handelsregister ist ein amtliches, öffentliches Verzeichnis aller Kaufleute eines Amtsgerichtsbezirks. Es wird beim zuständigen Amtsgericht geführt. Grundlagen liefern die Regelungen in §§ 8 ff. im Handelsgesetzbuch (HGB) sowie in der Handelsregisterverordnung (HRV mit letzten Änderungen vom 16. Dezember 2022 in BGBl. I, S. 2422).

Wie wird das Handelsregister geführt?

Die Führung des Handelsregisters erfolgt elektronisch. Jede Eintragung wird wirksam, sobald sie in den für die Eintragungen bestimmten Datenspeicher aufgenommen ist und auf Dauer inhaltlich unverändert in lesbarer Form wiedergegeben werden kann.
Geführt wird das Handelsregister mit zwei Abteilungen:
  • Abteilung A für Einzelunternehmen, Offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften
  • Abteilung B für Kapitalgesellschaften wie Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Kommanditgesellschaften auf Aktien und die Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit
Die Industrie- und Handelskammern (IHK) sowie die Handwerkskammern können bei der Führung des Handelsregisters mitwirken. Beispielsweise sollen dadurch falsche Eintragungen vermieden bzw. unvollständige Angaben ergänzt werden. Diese Kammern sind antrags- und beschwerdeberechtigt.
Das Handelsregister gibt z. B. Auskunft über Firma, Geschäftsführer und die Haftungsverhältnisse.
Das Handelsregister gibt z. B. Auskunft über Firma, Geschäftsführer und die Haftungsverhältnisse. Bild: © f:data GmbH

So werden Sie in das Handelsregister aufgenommen

Anmeldungen zur Eintragung sind elektronisch in öffentlich beglaubigter Form einzureichen. Sollten später Änderungen erfolgen, dann sind sie in gleicher Weise anzumelden. Das Gericht macht die Eintragungen in das Handelsregister in der zeitlichen Folge ihrer Eintragung nach Tagen geordnet bekannt, und zwar in einem bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem. Von den Eintragungen im Handelsregister kann ein Ausdruck verlangt werden. Anforderungen zu Anmeldungen für die Eintragung und Einreichung von Dokumenten werden in § 12 im HGB getroffen.

Welche Informationen werden im Handelsregister eingetragen?

Das Handelsregister gibt z. B. Auskunft über die Firma, den (oder die) Geschäftsführer bzw. -inhaber, die Haftungsverhältnisse, den Ort der Handelsniederlassung und die Vertretungsbefugnisse der Vertretungsorgane des Unternehmens.

Datenschutz im Handelsregister

Die Dokumente enthalten ggf. auch private, personenbezogene Daten, die aus öffentlichen Dokumenten ersichtlich sind. Zum besseren Schutz erfolgte eine rechtliche Anpassung in § 9 der HRV. Danach dürfen nur Dokumente in das einsehbare Handelsregister aufgenommen werden, die rechtlich vorgeschrieben sind. Nunmehr besteht auch die Möglichkeit des Austauschs von Dokumenten im Handelsregister, wenn beispielsweise das ursprüngliche Dokument nicht öffentlich zugängliche Daten enthält. Auch wurden die Betreiber des Handelsregisterportals aufgefordert, personenbezogene Daten im Register besser zu schützen.

Wer darf auf das Handelsregister zugreifen?

Jedermann hat das Recht, in das Handelsregister Einsicht zu nehmen. Es genießt öffentlichen Glauben (Vermutung der Richtigkeit der Eintragungen). Von den Eintragungen im Handelsregister kann ein Ausdruck verlangt werden.
Es besteht die Möglichkeit eines zentralen Zugangs zu den Informationen und Auszügen, so über das „Gemeinsame Registerportal der Länder" (unter www.handelsregister.de). Dabei handelt es sich um einen unverbindlichen Service. Auszüge können seit 1. August 2022 kostenfrei abgerufen werden. Registrierung und Login sind nicht mehr erforderlich.

Weitere Register

Mit der Änderung der Handelsregisterverordnung vom 16. Dezember 2022 wurde die „Einrichtung und Führung eines Gesellschaftsregisters“ verordnet, künftig betreffend auch für „Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR)“. Für GbRs gab es vorher kein Register.
Weiterhin wird für Partnerschaftsgesellschaften (PartG) ein eigenständiges Partnerschaftsregister geführt. Für die Genossenschaften ein Genossenschaftsregister.
Aus den einzelnen Registern sowie dem Handelsregister wurde das Unternehmensregister mit Bezug auf § 8b im HGB geschaffen.

Es ist nicht nur auf gewerbliche Unternehmen beschränkt. Praktisch übernimmt das Unternehmensregister die aufbereiteten und zusammengefassten Daten aus den Einzel-Registern und gestattet über www.unternehmensregister.de eine Suche nach den gewünschten Informationen.
Betreiber des Registers ist der elektronische Bundesanzeiger. Informationen können kostenfrei eingeholt werden, demgegenüber ist der Zugriff auf Auszüge kostenpflichtig.
Wichtig ist aber die Möglichkeit, zu den Unternehmen auch die zum Jahresabschluss offenzulegenden Dokumente wie die Bilanz u. a. kostenlos abzurufen. So sind auch Informationen abrufbar, beispielsweise über Bekanntmachungen zu Insolvenzen und über Einberufungen von Hauptversammlungen bei Aktiengesellschaften.
Unterschiede bestehen jedoch noch gegenüber dem Handelsregister. Hinsichtlich des Inhalts bietet das Unternehmensregister keinen Vertrauensschutz, es erfüllt keine positive oder negative Publizität.
Bauprofessor-Redaktion
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Handelsregister"

Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
Der öffentliche Auftraggeber kann Unternehmen nur die in den Nummern 1 bis 3 genannten Anforderungen an die Teilnahme auferlegen.1. Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung kann der öffentliche Auftraggeber die Eintragung in das B...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm

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